Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 13

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können:

 

A) „Heimat-Scheck“

B)  „Heimat-Preis“

C)  „Heimat-Werkstätten“

D) „Heimat-Fonds“

E)  „Heimat-Zeugnis“

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie über das Mitteilungsblatt / Amtsblatt, Homepage, Facebookseite etc. auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

 


Der Tagesordnungspunkt „Heimatförderung“ wurde auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in den Rat eingebracht. Zur Begründung heißt es:

 

„Ziel des Förderprogramms der Landesregierung NRW soll es sein, die Menschen für die lokalen und regionalen Besonderheiten zu begeistern und die positive Vielfalt NRWs sichtbar zu machen.

 

Heimat schafft Nähe und Verbundenheit. Die offene Gestaltung der geförderten Bereiche soll die Menschen fördern, Ideen zu verwirklichen. Sie sollen die geleistete Arbeit loben und anerkennen und Anstoß für weitere Initiativen geben.

Daher möchten wir, dass auch Projekte aus unserer Stadt hiervon profitieren können und im Rahmen des Landesprogramms gefördert bzw. geehrt werden.“

 

 

Es folgte eine rege Aussprache. Stadtverordneter Schreinemacher verwies darauf, dass der Landrat des Kreises Heinsberg bereits mit dieser Aufgabe betraut sei, da ein gleichlautender Antrag auf Kreisebene eingebracht worden sei. Unabhängig hiervon seien entsprechende Förderrichtlinien noch nicht verabschiedet. Bürgermeister Dieder erläuterte, dass die Themen der Förderung bekannt seien. Die konkrete Umsetzung in Form einer entsprechenden Richtlinie werde für Sommer 2018 erwartet. Er machte insbesondere deutlich, dass die Daseinsvorsorge eine städtische Aufgabe sei und eigens im Interesse der Stadt Heinsberg liege. Stadtverordneter Mispelbaum beantragte eine Unterbrechung der Sitzung. Diesem Antrag wurde einvernehmlich entsprochen, so dass die Sitzung in der Zeit von 18.15 Uhr bis 18.20 Uhr zwecks interner Beratungen unterbrochen wurde. Nach der Sitzungsunterbrechung stellte Stadtverordneter Mispelbaum den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Ratssitzung. Die Verwaltung solle sich in dieser Angelegenheit zunächst mit dem Kreis Heinsberg abstimmen. Nachdem sich Stadtverordneter Lintzen für und Stadtverordneter Krichel gegen die Vertagung des Tagesordnungspunktes ausgesprochen hatten, wurde der Geschäftsordnungsantrag mit 27 Neinstimmen bei 15 Jastimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann erfolgte die Abstimmung über den Beschlussvorschlag.