Sitzung: 20.06.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2, Enthaltungen: 13
Vorlage: 2018/Amt 10/00697
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe
der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren
Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die
Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden
Bereichen beantragt werden können:
A)
„Heimat-Scheck“
B)
„Heimat-Preis“
C)
„Heimat-Werkstätten“
D)
„Heimat-Fonds“
E)
„Heimat-Zeugnis“
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat zur Kenntnis
zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine nach
Veröffentlichung der Förderrichtlinie über das Mitteilungsblatt / Amtsblatt,
Homepage, Facebookseite etc. auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Der Tagesordnungspunkt „Heimatförderung“ wurde auf
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in den Rat eingebracht. Zur Begründung
heißt es:
„Ziel des Förderprogramms der Landesregierung NRW
soll es sein, die Menschen für die lokalen und regionalen Besonderheiten zu
begeistern und die positive Vielfalt NRWs sichtbar zu machen.
Heimat schafft Nähe und Verbundenheit. Die offene
Gestaltung der geförderten Bereiche soll die Menschen fördern, Ideen zu
verwirklichen. Sie sollen die geleistete Arbeit loben und anerkennen und Anstoß
für weitere Initiativen geben.
Daher möchten wir, dass auch Projekte aus unserer
Stadt hiervon profitieren können und im Rahmen des Landesprogramms gefördert
bzw. geehrt werden.“
Es folgte eine rege Aussprache. Stadtverordneter Schreinemacher verwies
darauf, dass der Landrat des Kreises Heinsberg bereits mit dieser Aufgabe
betraut sei, da ein gleichlautender Antrag auf Kreisebene eingebracht worden
sei. Unabhängig hiervon seien entsprechende Förderrichtlinien noch nicht
verabschiedet. Bürgermeister Dieder erläuterte, dass die Themen der Förderung
bekannt seien. Die konkrete Umsetzung in Form einer entsprechenden Richtlinie
werde für Sommer 2018 erwartet. Er machte insbesondere deutlich, dass die
Daseinsvorsorge eine städtische Aufgabe sei und eigens im Interesse der Stadt
Heinsberg liege. Stadtverordneter Mispelbaum beantragte eine Unterbrechung der
Sitzung. Diesem Antrag wurde einvernehmlich entsprochen, so dass die Sitzung in
der Zeit von 18.15 Uhr bis 18.20 Uhr zwecks interner Beratungen unterbrochen
wurde. Nach der Sitzungsunterbrechung stellte Stadtverordneter Mispelbaum den
Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes in die nächste Ratssitzung. Die
Verwaltung solle sich in dieser Angelegenheit zunächst mit dem Kreis Heinsberg
abstimmen. Nachdem sich Stadtverordneter Lintzen für und Stadtverordneter
Krichel gegen die Vertagung des Tagesordnungspunktes ausgesprochen hatten,
wurde der Geschäftsordnungsantrag mit 27 Neinstimmen bei 15 Jastimmen
mehrheitlich abgelehnt.
Sodann erfolgte die
Abstimmung über den Beschlussvorschlag.