Sitzung: 04.07.2018 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4
Vorlage: 2018/Amt 60/00661
Beschluss:
a) Der 2. geänderte Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven nebst Begründung vom 12. Juni 2018
wird beschlossen.
b) Die Offenlage des 2. geänderten Entwurfs der 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven nebst Begründung vom 12. Juni 2018 wird gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 27. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wurde vom
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 09.12.2013
gefasst.
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
am 23.03.2015 die Abwägungstabelle mit den vorgebrachten Stellungnahmen
beschlossen.
Im Rahmen der Offenlage wurden sowohl von den Bürgern als auch von den
Behörden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung
vorgebracht.
Aus diesem Grunde wurde in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur,
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein neues
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.
Aufgrund dieser neuen Entwässerungsplanung wurden in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.07.2016 ein geänderter
Entwurf sowie eine beschränkte Offenlage hinsichtlich der
Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.
In der sich anschließenden beschränkten Offenlage wurden abermals
Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung geäußert.
Insbesondere wurde hier die Einleitung des Niederschlagswassers von Hof-
und Wegeflächen kritisch gesehen, da verunreinigtes Niederschlagswasser in den
Nordsee des Lago Laprello gelangen könnte.
Aus diesem Grunde wurde die Niederschlagswasserableitung mit dem Konzept
(Stand: Dezember 2017) vom Ingenieur-Büro Nacken optimiert. Es ist nunmehr
vorgesehen, dass lediglich unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen
der Erweiterungsfläche sowie von Teilen der Bestandsgebäude nach vorheriger
Rückhaltung gedrosselt in den Nordsee des Lago Laprello eingeleitet werden
soll. Mit diesem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird das hydraulisch
überlastete Flutgrabensystem entlastet. Das Niederschlagswasser der Hof- und
Wegeflächen der Erweiterungsfläche soll nach erfolgter Reinigung mittels
Lamellenabscheider in das genannte Grabensystem eingeleitet werden.
Das aktuelle Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit dem
Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg
abgestimmt und von diesen befürwortet.
Zudem wurde das Schallimmissionstechnische Gutachten an die
Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
Das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg soll nunmehr mit dem 2. geänderten Entwurf fortgesetzt werden.
Hierfür wird die Planung erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegt.
Die Abwägung der Stellungnahmen
im Rahmen der ersten Offenlage, der beschränkten Offenlage sowie der nun zu
beschließenden Offenlage soll im nächsten Verfahrensschritt erfolgen und wird,
neben den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, abschließend
dem Rat der Stadt Heinsberg zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Beratung für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 wurde einvernehmlich
zusammengefasst.
Nach reger Diskussion wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.