Sitzung: 04.07.2018 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4
Vorlage: 2018/Amt 60/00662
Beschluss:
a) Der 2. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark
Kirchhoven“ nebst Begründung vom 08. Juni 2018 wird beschlossen.
b) Die Offenlage des 2. geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 74
„Gewerbepark Kirchhoven“ nebst
Begründung vom 08. Juni 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74
„Gewerbepark Kirchhoven“ wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in
seiner Sitzung vom 09.12.2013 gefasst.
Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
am 23.03.2015 die Abwägungstabelle mit den vorgebrachten Stellungnahmen
beschlossen.
Im Rahmen der Offenlage wurden sowohl von den Bürgern als auch von den
Behörden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung
vorgebracht.
Aus diesem Grunde wurde in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur,
der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren Naturschutzbehörde
des Kreises Heinsberg ein neues Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
erarbeitet.
Aufgrund dieser neuen Entwässerungsplanung wurden in der Sitzung des
Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.07.2016 ein geänderter
Entwurf sowie eine beschränkte Offenlage hinsichtlich der
Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.
In der sich anschließenden beschränkten Offenlage wurden abermals
Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung geäußert.
Insbesondere wurde hier die Einleitung des Niederschlagswassers von Hof-
und Wegeflächen kritisch gesehen, da verunreinigtes Niederschlagswasser in den
Nordsee des Lago Laprello gelangen könnte.
Aus diesem Grunde wurde die Niederschlagswasserableitung mit dem Konzept
(Stand: Dezember 2017) vom Ingenieur-Büro Nacken optimiert. Es ist nunmehr
vorgesehen, dass lediglich unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen
der Erweiterungsfläche sowie von Teilen der Bestandsgebäude nach vorheriger
Rückhaltung gedrosselt in den Nordsee des Lago Laprello eingeleitet werden
soll. Mit diesem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird das hydraulisch
überlastete Flutgrabensystem entlastet. Das Niederschlagswasser der Hof- und
Wegeflächen der Erweiterungsfläche soll nach erfolgter Reinigung mittels Lamellenabscheider
in das genannte Grabensystem eingeleitet werden.
Das aktuelle Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit dem
Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg
abgestimmt und von diesen befürwortet.
Zudem wurde das
Schallimmissionstechnische Gutachten an die Anforderungen der aktuellen
Rechtsprechung angepasst.
Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ soll
nunmehr mit dem 2. geänderten Entwurf fortgesetzt werden. Hierfür wird die
Planung erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegt.
Die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlage, der
beschränkten Offenlage sowie der nun zu beschließenden Offenlage soll im
nächsten Verfahrensschritt erfolgen und wird, neben den Stellungnahmen im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, abschließend dem Rat der Stadt Heinsberg
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach reger Diskussion wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.