Beschluss:

a) Der 2. geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ nebst Begründung vom 08. Juni 2018 wird beschlossen.

 

b) Die Offenlage des 2. geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“  nebst Begründung vom 08. Juni 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 09.12.2013 gefasst.

Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 23.03.2015 die Abwägungstabelle mit den vorgebrachten Stellungnahmen beschlossen.

Im Rahmen der Offenlage wurden sowohl von den Bürgern als auch von den Behörden unter anderem Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung vorgebracht.

Aus diesem Grunde wurde in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg sowie der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg ein neues Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.

Aufgrund dieser neuen Entwässerungsplanung wurden in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.07.2016 ein geänderter Entwurf sowie eine beschränkte Offenlage hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung beschlossen.

In der sich anschließenden beschränkten Offenlage wurden abermals Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung geäußert.

Insbesondere wurde hier die Einleitung des Niederschlagswassers von Hof- und Wegeflächen kritisch gesehen, da verunreinigtes Niederschlagswasser in den Nordsee des Lago Laprello gelangen könnte.

 

Aus diesem Grunde wurde die Niederschlagswasserableitung mit dem Konzept (Stand: Dezember 2017) vom Ingenieur-Büro Nacken optimiert. Es ist nunmehr vorgesehen, dass lediglich unbelastetes Niederschlagswasser von den Dachflächen der Erweiterungsfläche sowie von Teilen der Bestandsgebäude nach vorheriger Rückhaltung gedrosselt in den Nordsee des Lago Laprello eingeleitet werden soll. Mit diesem Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wird das hydraulisch überlastete Flutgrabensystem entlastet. Das Niederschlagswasser der Hof- und Wegeflächen der Erweiterungsfläche soll nach erfolgter Reinigung mittels Lamellenabscheider in das genannte Grabensystem eingeleitet werden.

Das aktuelle Niederschlagswasserbeseitigungskonzept wurde mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Heinsberg abgestimmt und von diesen befürwortet.

 

Zudem wurde das Schallimmissionstechnische Gutachten an die Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung angepasst.

 

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Gewerbepark Kirchhoven“ soll nunmehr mit dem 2. geänderten Entwurf fortgesetzt werden. Hierfür wird die Planung erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB offen gelegt.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlage, der beschränkten Offenlage sowie der nun zu beschließenden Offenlage soll im nächsten Verfahrensschritt erfolgen und wird, neben den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, abschließend dem Rat der Stadt Heinsberg zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach reger Diskussion wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.