Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 10/00044
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Heinsberg beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung einer Sondernutzungssatzung
zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Stadt Heinsberg unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation im
Einzelhandel und in der Gastronomie sinnvoll erscheint.
Der
Antrag der SPD-Fraktion vom
20.03.2015 lautet:
Nach
dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) 2014 muss die Stadt
Heinsberg aufgrund der Haushaltslage weitere Konsolidierungsmaßnahmen
ergreifen. Die GPA NRW hat hierzu einen Katalog von Konsolidierungsmaßnahmen
erarbeitet. In der Stadt Heinsberg fehlt demnach eine Sondernutzungssatzung, in
der beispielsweise die gastronomische Nutzung von Straßen o. ä. geregelt wird.
Der
Rat der Stadt Heinsberg soll deshalb beschließen:
„Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Sondernutzungssatzung für die Stadt Heinsberg
zu erarbeiten.“
Herr Herberg
erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion.
Fraktionsübergreifend
bestand Einigkeit dahingehend, dass zur Vermeidung eines
Haushaltssicherungskonzeptes auch die Ausschöpfung von Einnahmequellen
notwendig sei.
Herr
Louis beantragte für die CDU-Fraktion eine Beschränkung des an die Verwaltung
gerichteten Prüfauftrages dergestalt, dass zunächst abgewogen werden solle, ob
die Einführung einer Sondernutzungssatzung unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation im
Einzelhandel und in der Gastronomie sinnvoll erscheine.
Nach
reger Diskussion wurde der weitestgehende Antrag der SPD-Fraktion vorrangig zur
Abstimmung gestellt.
Der
Antrag wurde bei 14 Jastimmen mit 26 Neinstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Sodann
erfolgte die Abstimmung über den modifizierten Beschlussvorschlag der
CDU-Fraktion.