Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt Heinsberg beauftragt die Verwaltung zu prüfen,  ob die Einführung einer Sondernutzungssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Stadt Heinsberg unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation im Einzelhandel und in der Gastronomie sinnvoll erscheint.

  


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.03.2015 lautet:

 

Nach dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) 2014 muss die Stadt Heinsberg aufgrund der Haushaltslage weitere Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Die GPA NRW hat hierzu einen Katalog von Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet. In der Stadt Heinsberg fehlt demnach eine Sondernutzungssatzung, in der beispielsweise die gastronomische Nutzung von Straßen o. ä. geregelt wird.

 

Der Rat der Stadt Heinsberg soll deshalb beschließen:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sondernutzungssatzung für die Stadt Heinsberg zu erarbeiten.“

 

 

Herr Herberg erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit dahingehend, dass zur Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzeptes auch die Ausschöpfung von Einnahmequellen notwendig sei.

 

Herr Louis beantragte für die CDU-Fraktion eine Beschränkung des an die Verwaltung gerichteten Prüfauftrages dergestalt, dass zunächst abgewogen werden solle, ob die Einführung einer Sondernutzungssatzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation im Einzelhandel und in der Gastronomie sinnvoll erscheine.

 

Nach reger Diskussion wurde der weitestgehende Antrag der SPD-Fraktion vorrangig zur Abstimmung gestellt.

 

Der Antrag wurde bei 14 Jastimmen mit 26 Neinstimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann erfolgte die Abstimmung über den modifizierten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion.