Sitzung: 22.04.2015 Rat
Vorlage: 2015/Amt 20/00010
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat zugeleitet.
Gemäß
§ 95 Abs. 3 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten
Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.