Beschluss:

a)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Aphoven – Am Aphover Steg“ nebst Begründung vom 31. August 2018 wird beschlossen.

 

b)    Die Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 80 „Aphoven – Am Aphover Steg“  nebst Begründung vom 31. August 2018 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

In dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Aphoven – Am Aphover Steg“ ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 80 „Aphoven – Am Aphover Steg“ kann nunmehr mit dem Entwurfsbeschluss und anschließender Offenlage fortgeführt werden.

 

Nach kurzer Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.