Sitzung: 22.04.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 60/00025
Beschluss:
Die 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg - „Aphoven – Start- und
Landebahn Ultraleichtflugplatz“ nebst Begründung vom 10. September 2013 wird
beschlossen.
Der
Rat der Stadt Heinsberg hat am 17.10.2013 die 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn
Ultraleichtflugplatz“ beschlossen.
Aufgrund
eines Urteiles des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 müssen
ortsübliche Bekanntmachungen über die Auslegung eines Bauleitplanentwurfs auch
schlagwortartige Informationen darüber enthalten, welche Umweltbelange in den
verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden.
Aus
diesem Grunde wurde im Rahmen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
in Absprache mit der Bezirksregierung Köln vereinbart, aus Gründen der
Rechtssicherheit eine erneute Offenlage des Planentwurfes durchzuführen.
In
der Bekanntmachung der erneuten Offenlage vom 20. Dezember 2014 erfolgte
nunmehr ein Hinweis auf die umweltbezogenen Informationen sowie eine
detaillierte Auflistung der relevanten Umweltbelange.
Die
Vorschrift des § 4a Abs. 3 BauGB ermöglichte es, die erneute Offenlage
angemessen zu verkürzen. Der unveränderte Entwurf der 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start- und Landebahn
Ultraleichtflugplatz“ hat in der Zeit vom 05. - 21. Januar 2015 zu jedermanns
Einsicht öffentlich ausgelegen. Seitens der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen vorgebracht worden.
Die
26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – „Aphoven – Start-
und Landebahn Ultraleichtflugplatz“ kann nunmehr erneut beschlossen werden.