Beschluss:

 

a)    Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eingegangen Äußerungen werden zur Kenntnis genommen.

 

b)    Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen wird zugestimmt.

 

 


In dem Verfahren zur Aufstellung  der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Biogasanlage ist die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgeschlossen.

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie  Abwägung und Beschlussvorschläge der Verwaltung waren der Sitzungsvorlage zu entnehmen.