Der Antrag der FW-Fraktion, eingegangen am 6. November 2018, hat folgenden Wortlaut:

 

Bei der Erneuerung von Straßen, die über die Sanierung hinausgehen, sind von den Anliegern Straßenausbaubeiträge zu entrichten.

 

In einigen Bundesländern wird diese Abgabe gar nicht erhoben. In Bayern wurde sie in diesem Jahr durch den dort zuständigen Landtag abgeschafft.

Auch in NRW wächst der Wunsch nach Abschaffung dieser Abgabe.

Hier wird z.Z. landesweit eine Petition gegen die Straßenausbaubeiträge durch die Freien Wähler initiiert.

 

Der Bund der Steuerzahler NRW forderte die Abschaffung am 27.08.2018.

(https://www.steuerzahler-nrw.de/Strassenbaubeitraege-in-NRW-abschaffen/96170c108398i1p65/index.html)

 

Auf einer Delegiertenversammlung der CDU Mittelstandsvereinigung sprach man sich gegen die Gebühren aus.

Hendrik Wüst, CDU, Verkehrsminister NRW äußerte sich hier: “Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation durch das Land würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei der kommunalen Infrastruktur beseitigen."

(http://eifelon.de/kreise/kreis-dueren/cdu-mittelstandsvereinigung-will-landesweitstrassenausbaubeitraege-abschaffen.html)

 

Die Fraktion der Freien Wähler Heinsberg stellt daher gemäß Geschäftsordnung folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Heinsberg beschließt, dass der Vollzug der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Heinsberg bis Ende 2019 ausgesetzt wird.

 

Die entstehenden Kosten sind im Haushalt 2019 einzuplanen.

 

 

 

In der Sitzung nahm Stadtverordneter Mattern zum Antrag der FW-Fraktion Stellung.

In der anschließenden Aussprache bestand Einvernehmen dahingehend, dass der Antrag der FW-Fraktion bis zur Entscheidung der Landesregierung zurückgestellt werden solle. Gleichzeitig beantragte Stadtverordneter Herberg für die SPD-Fraktion den Erlass einer Resolution an die Landesregierung. Die als Antrag zur Sache von der SPD eingebrachte „Resolution des Rates der Stadt Heinsberg an die Landesregierung NRW zur Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)“ wurde dem Bürgermeister in  Schriftform überreicht. Das Schreiben liegt dieser Niederschrift als Anlage bei. Damit ausreichend Zeit bestehe, sich mit dem Inhalt der Resolution zu befassen, schlug Bürgermeister Dieder vor, diese auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Der Vorschlag wurde einvernehmlich angenommen. Darüber hinaus verwies Bürgermeister Dieder auf ein Schreiben vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., das ebenfalls der Niederschrift beifügt werde.