Sitzung: 18.12.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 32/00794
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ordnungsbehördliche Verordnung über Ausnahmen
vom Verbot der Störung der Nachtruhe und vom Verbot der Lärmbelästigung durch
Tongeräte aus Anlass des Jahreswechsels, von Volksfesten, Volksbelustigungen
und ähnlichen Veranstaltungen in der vorliegenden Form zu erlassen.
Erfahrungsgemäß kommt es zu Silvester, an den Karnevalstagen, bei
Veranstaltungen zum 1. Mai, bei Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen zu
Störungen der Nachtruhe, die nach den Vorschriften des
Landesimmissionsschutzgesetzes unzulässig sind. Durch eine Ordnungsbehördliche
Verordnung können bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer
örtlicher Verhältnisse dazu Ausnahmen festgelegt werden. Die diesbezügliche
zurzeit gültige Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 31.12.2018 nach
20-jähriger Gültigkeit außer Kraft und muss daher neu erlassen werden.
Der Entwurf der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnungen sieht gegenüber
der derzeit gültigen folgende Änderungen vor:
In § 2 Absatz 1 wurden die zulässigen Lärmgrenzwerte an die Bestimmungen
des Freizeitlärmerlasses angepasst und heruntergesetzt, ebenso in § 2 Absatz 2.