Sitzung: 18.12.2018 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2018/Amt 40/00798
Beschluss:
Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Heinsberg an dem
Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was
Menschen verbindet“ beteiligt und für das Jahr 2019 den Heinsberger Heimat-Preis mit dem Thema „Ehrenamtliche Arbeit im
Quartier“ auslobt. Dabei werden die Ziele entsprechend der Darstellung in der
Verwaltungsvorlage festgelegt.
Wie bereits in den Ratssitzungen am 20.06.2018 sowie am 26.09.2018
erläutert, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das Förderprogramm
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“
ins Leben gerufen. Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, um
Projekte und Initiativen vor Ort zu fördern.
Das Förderprogramm besteht aus den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und
Heimat-Zeugnis.
Eine Säule des Programms ist die Auslobung des Heimat-Preises. Das Land NRW stellt kreisangehörigen Kommunen
5.000,00 € als Preisgeld zur Verfügung. Der Heimat-Preis
kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder
–abstufungen verliehen werden.
Die Landesregierung stellt das Preisgeld zur Verfügung; die Organisation
und Veranstaltung der Preisvergabe obliegt der Kommune.
Für die Auslobung des Heinsberger
Heimat-Preises ist ein Ratsbeschluss notwendig, in dem die Preiskriterien
festgelegt werden. Im ersten Jahr wird seitens der Landesregierung kein Thema
festgelegt. Insofern kann die Stadt Heinsberg hier selber Vorgaben für
förderungswürdige Projekte beschließen.
Verwaltungsseitig werden folgende Vorgaben/Ziele vorgeschlagen:
- Als
Thema für den Heimat-Preis 2019
wird „Ehrenamtliche Arbeit im Quartier“ definiert. Hierbei sollen Projekte
gefördert werden, die den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl der
Quartiere untereinander stärken und insbesondere die Identifikation der
Bürgerinnen und Bürger als „Heinsberger“ steigern.
- Teilnehmen
können Vereine oder Privatpersonen (juristische
oder natürliche Personen), die ein Projekt oder eine Initiative bis
zum 31.07.2019 umgesetzt haben.
- Einzureichen
ist eine Projektbeschreibung mit Ausgangslage, Aufgabenstellung und
Ergebnis/Fertigstellung.
- Beigelegt
werden können: Presseartikel, Fotos oder Skizzen zur
Vorher-/Nachher-Darstellung.
- Bewerbungsfrist:
bis 31.07.2019
- Die
Bewertung der durchgeführten Projekte erfolgt durch den Schul- und
Kulturausschuss. Dieser schlägt dem Rat drei Projekte zur Verleihung des
Heimatpreises vor.
- Der Rat
entscheidet über die Vergabe des Preises und kann den Preis auf bis zu
drei Projekte aufteilen.
- Die
Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Empfangs anlässlich der
Weihnachtsmarkteröffnung 2019 durch den Bürgermeister.