Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Heinsberg an dem Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ beteiligt und für das Jahr 2019 den Heinsberger Heimat-Preis mit dem Thema „Ehrenamtliche Arbeit im Quartier“ auslobt. Dabei werden die Ziele entsprechend der Darstellung in der Verwaltungsvorlage festgelegt.

 


Wie bereits in den Ratssitzungen am 20.06.2018 sowie am 26.09.2018 erläutert, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“ ins Leben gerufen. Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte und Initiativen vor Ort zu fördern.

 

Das Förderprogramm besteht aus den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis.

 

Eine Säule des Programms ist die Auslobung des Heimat-Preises. Das Land NRW stellt kreisangehörigen Kommunen 5.000,00 € als Preisgeld zur Verfügung. Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen verliehen werden.

Die Landesregierung stellt das Preisgeld zur Verfügung; die Organisation und Veranstaltung der Preisvergabe obliegt der Kommune.

Für die Auslobung des Heinsberger Heimat-Preises ist ein Ratsbeschluss notwendig, in dem die Preiskriterien festgelegt werden. Im ersten Jahr wird seitens der Landesregierung kein Thema festgelegt. Insofern kann die Stadt Heinsberg hier selber Vorgaben für förderungswürdige Projekte beschließen.

 

Verwaltungsseitig werden folgende Vorgaben/Ziele vorgeschlagen:

 

  • Als Thema für den Heimat-Preis 2019 wird „Ehrenamtliche Arbeit im Quartier“ definiert. Hierbei sollen Projekte gefördert werden, die den Zusammenhalt und das Gemeinschaftsgefühl der Quartiere untereinander stärken und insbesondere die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger als „Heinsberger“ steigern.

 

  • Teilnehmen können Vereine oder Privatpersonen (juristische oder natürliche Personen), die ein Projekt oder eine Initiative bis zum 31.07.2019 umgesetzt haben.

 

  • Einzureichen ist eine Projektbeschreibung mit Ausgangslage, Aufgabenstellung und Ergebnis/Fertigstellung.

 

  • Beigelegt werden können: Presseartikel, Fotos oder Skizzen zur Vorher-/Nachher-Darstellung.

 

  • Bewerbungsfrist: bis 31.07.2019

 

  • Die Bewertung der durchgeführten Projekte erfolgt durch den Schul- und Kulturausschuss. Dieser schlägt dem Rat drei Projekte zur Verleihung des Heimatpreises vor.

 

  • Der Rat entscheidet über die Vergabe des Preises und kann den Preis auf bis zu drei Projekte aufteilen.

 

  • Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Empfangs anlässlich der Weihnachtsmarkteröffnung 2019 durch den Bürgermeister.