Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

a) Die Aufstellung und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen - Im Rötchen“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB werden nebst Begründung vom 15.11.2018 beschlossen.

 

b) Die Offenlage des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen – Im Rötchen“ wird nebst Begründung vom 15.11.2018 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

 

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen - Im Rötchen“ soll das im Jahr 1969 durch den Selfkantkreis Geilenkirchen-Heinsberg genehmigte Wohnhaus „Am Taukamp 22“ planungsrechtlich gesichert werden.

Der ursprüngliche Bebauungsplan erlangte am 30.07.1964 Rechtskraft. Das in Rede stehende Gebäude befindet sich zwar im Geltungsbereich des Planes, jedoch außerhalb der überbaubaren Flächen.

Durch eine Veräußerung des Gebäudes ist der oben stehende Sachverhalt bekannt geworden.

Durch die nun anstehende 2. Änderung des Bebauungsplanes P.1 „Porselen – Im Rötchen“ soll das Bestandsgebäude sowie die Fläche eines geplanten Anbaus in die überbaubaren Flächen einbezogen werden.

Da durch die vorstehende Änderung nicht die Grundzüge der Planung berührt werden, soll das Bauleitplanverfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Somit kann von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen werden. Ebenso kann die frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB entfallen.

Die Planung bildet einen sinnvollen städtebaulichen Abschluss der in der Ortslagensatzung „Porselen“ befindlichen Baugrundstücke und Wohngebäude südlich der Straße „Im Taukamp“.

 

Der in der vorstehenden Karte ersichtliche Änderungsbereich ist ca. 565 m² groß.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.