Sitzung: 27.02.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 29
Vorlage: 2019/Amt 10/00845
Zur Abstimmung gestellter
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.
Der Antrag der
SPD-Fraktion vom 13. Februar 2019
hat folgenden Wortlaut:
Die SPD-Fraktion beantragt, die Senkung des Hebesatzes bei der
Grundsteuer A und B um 20 %.
Zum 1.1.2016 wurden die Hebesätze wie folgt angehoben:
Bezeichnung alt neu
Grundsteuer A 280
% 320 %
Grundsteuer B 460
% 500 %
Gewerbesteuer 421
% 431 %
Die SPD-Fraktion erachtet im Nachhinein die durch notwendige
Konsolidierungsmaßnahmen erforderlichen Erhöhungen des Messbetrages der
Grundsteuer A und B um 40 % für zu hoch. Eine Steigerung um 20 % dürfte nach
den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen ausreichend sein.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde ein Satzungsentwurf über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt
Heinsberg als Tischvorlage verteilt. Dieses Dokument ist der Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Stadtverordneter Herberg erläuterte zunächst den Antrag der
SPD-Fraktion. In der folgenden Aussprache wurde deutlich, dass eine Entlastung
des Bürgers parteiübergreifend gewünscht wird, allerdings bestehen hinsichtlich
des Zeitpunktes widerstreitende Interessen.
Nach Schluss der Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Senkung der
Hebesätze bei der Grundsteuer A und B in Form der Tischvorlage.