Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 29

Zur Abstimmung gestellter Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg wird beschlossen.


Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Februar 2019 hat folgenden Wortlaut:

 

Die SPD-Fraktion beantragt, die Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer A und B um 20 %.

 

Zum 1.1.2016 wurden die Hebesätze wie folgt angehoben:

Bezeichnung                                      alt                               neu

Grundsteuer A                                   280 %                         320 %

Grundsteuer B                                   460 %                         500 %

Gewerbesteuer                                   421 %                         431 %

 

Die SPD-Fraktion erachtet im Nachhinein die durch notwendige Konsolidierungsmaßnahmen erforderlichen Erhöhungen des Messbetrages der Grundsteuer A und B um 40 % für zu hoch. Eine Steigerung um 20 % dürfte nach den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen ausreichend sein.

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes wurde ein Satzungsentwurf über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Heinsberg als Tischvorlage verteilt. Dieses Dokument ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. 

Stadtverordneter Herberg erläuterte zunächst den Antrag der SPD-Fraktion. In der folgenden Aussprache wurde deutlich, dass eine Entlastung des Bürgers parteiübergreifend gewünscht wird, allerdings bestehen hinsichtlich des Zeitpunktes widerstreitende Interessen.

 

Nach Schluss der Aussprache erfolgte die Abstimmung über die Senkung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B in Form der Tischvorlage.