Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Vorbehaltlich der Zertifizierung durch das Landesjugendamt NRW wird die Kindertageseinrichtung „Buschheide“ ab dem 01.08.2019 zum Familienzentrum im Sinne des § 16 Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) bestimmt und als solches in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen.

 

 


Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes erteilte der Vorsitzende dem Dezernenten des Jugendamtes, Herrn Jäger, das Wort.

 

Herr Jäger führte aus, dass die Kindertagesstätte “Buschheide“ bereits jetzt schon eine Vielzahl von Leistungen erbringe, die über das normale Maß einer Kindertagesstätte hinausgehen. Im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen müsse nur noch eine geringfügige Erweiterung im Bereich der Netzwerk- und Kooperationsarbeit u. a. mit Schule und Frühförderstelle vorgenommen werden, so dass einer Zertifizierung zum 01.08.2019 nichts mehr im Weg stehe.

 

Eine Folge der Zertifizierung ist gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 5, Abs. 6 KiBiz NRW die Gewährung eines zusätzlichen Zuschusses des Landes NRW in Höhe von jährlich 14.000,00 €.

 

Wortmeldungen hierzu erfolgten nicht.

 

Der Ausschuss fasste folgenden Beschluss: