Sitzung: 12.06.2019 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 40/00893
Beschluss:
Es wird beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten,
höchstens 2.500,00 €, zu gewähren. Im Einzelnen ergeben sich folgende
Zuschüsse, die nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnungen
ausgezahlt werden:
zu a) 628,77 €
zu b) 2.500,00 €
zu c) 1.977,58 €
zu d) 2.500,00 €
a)
Der
Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Dremmen
beantragt zu den Kosten für die Abdichtung des Übergangs zwischen Dach und
Mauerwerk einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich
gemäß vorliegendem Angebot auf 1.886,32 €.
b)
Die
Eigentümerin eines denkmalgeschützten Objektes in Heinsberg-Horst beantragt zu
den Kosten für eine notwendige Fassadensanierung sowie für den Anstrich von
Fensterläden und Toren einen Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege. Die
Gesamtkosten belaufen sich gemäß vorgelegten Kostenvoranschlägen auf insgesamt
14.894,75 €.
c)
Der
Eigentümer eines Objektes in Heinsberg-Dremmen, dessen Straßenfassade
denkmalgeschützt ist, beantragt für die Ausbesserung der Giebelfläche an der
Straßenfassade einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen
sich gemäß vorliegendem Angebot auf 5.932,75 €.
d)
Die
Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Schleiden
beantragen zu den Kosten eines neuen Außenanstrichs einen Zuschuss aus Mitteln
der Denkmalpflege. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich gemäß
Kostenvoranschlag auf 11.116,74 €.
Alle Maßnahmen wurden mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland –
abgestimmt und sind förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die
Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2019) soll der Zuschuss an die
jeweiligen Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von
2.500,00 € nicht überschreiten.