Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, je einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens 2.500,00 €, zu gewähren. Im Einzelnen ergeben sich folgende Zuschüsse, die nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnungen ausgezahlt werden:

 

zu a)         628,77 €

zu b)      2.500,00 €

zu c)      1.977,58 €

zu d)      2.500,00 €

 


a)      Der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Dremmen beantragt zu den Kosten für die Abdichtung des Übergangs zwischen Dach und Mauerwerk einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 1.886,32 €.

 

b)      Die Eigentümerin eines denkmalgeschützten Objektes in Heinsberg-Horst beantragt zu den Kosten für eine notwendige Fassadensanierung sowie für den Anstrich von Fensterläden und Toren einen Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege. Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß vorgelegten Kostenvoranschlägen auf insgesamt 14.894,75 €.

 

c)       Der Eigentümer eines Objektes in Heinsberg-Dremmen, dessen Straßenfassade denkmalgeschützt ist, beantragt für die Ausbesserung der Giebelfläche an der Straßenfassade einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 5.932,75 €.

 

d)      Die Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Schleiden beantragen zu den Kosten eines neuen Außenanstrichs einen Zuschuss aus Mitteln der Denkmalpflege. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich gemäß Kostenvoranschlag auf 11.116,74 €.

 

Alle Maßnahmen wurden mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland – abgestimmt und sind förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2019) soll der Zuschuss an die jeweiligen Eigentümer (Landesanteil und kommunaler Anteil) den Betrag von 2.500,00 € nicht überschreiten.