Sitzung: 03.07.2019 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 2
Vorlage: 2019/Amt 60/00919
Beschluss:
a)
Den
Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle
zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
b) Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24
„Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ wird nebst Begründung vom 27. Mai
2019 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
03. Juli 2017 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ beschlossen.
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.
1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.
1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und
Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2018 beraten. Der Rat hat
unter TOP 5 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
befunden.
Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
17. Dezember 2018 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr.
24 „Lieck – Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ beschlossen.
Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 24 „Lieck –
Seniorenwohnanlage Elisabethstraße“ hat in der Zeit vom 22. Januar bis zum 22.
Februar 2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der
Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der
Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 24 „Lieck – Seniorenwohnanlage
Elisabethstraße“ kann nunmehr als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.