Sitzung: 01.07.2019 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 60/00915
Beschluss:
Die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wird nebst Begründung vom 05. Juni 2019
beschlossen.
Es ist beabsichtigt, im Stadtteil Kirchhoven, an der Straße „Zur
Kornmühle“, einen Nahversorgungsmarkt in Form eines Lebensmitteldiscounters
anzusiedeln.
Zu diesem Zweck bedarf es der Änderung im Flächennutzungsplan von
„Fläche für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“.
Damit einhergehend werden einige Flächen entlang der Bergstraße in die
Änderung mit einbezogen, da sie bereits bebaut sind und es Innenbereichsflächen
gemäß § 34 BauGB sind. Auch hier ist eine Änderung von „Fläche für die
Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“ notwendig.
Die Gesamtfläche der Änderungsbereiche beträgt ca. 2 ha.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll im
Parallelverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 26 „Kirchhoven –
Nahversorger Kornmühle“ durchgeführt werden.
Die Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 8 wurde gemeinsam
durchgeführt.
Nach reger Aussprache wurde über die Beschlussvorschläge abgestimmt.