Beschluss:

Die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wird nebst Begründung vom 05. Juni 2019 beschlossen.

 


 

 

Es ist beabsichtigt, im Stadtteil Kirchhoven, an der Straße „Zur Kornmühle“, einen Nahversorgungsmarkt in Form eines Lebensmitteldiscounters anzusiedeln.

 

Zu diesem Zweck bedarf es der Änderung im Flächennutzungsplan von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“.

 

Damit einhergehend werden einige Flächen entlang der Bergstraße in die Änderung mit einbezogen, da sie bereits bebaut sind und es Innenbereichsflächen gemäß § 34 BauGB sind. Auch hier ist eine Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „gemischte Baufläche“ notwendig.

 

Die Gesamtfläche der Änderungsbereiche beträgt ca. 2 ha.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 26 „Kirchhoven – Nahversorger Kornmühle“ durchgeführt werden.

 

Die Beratung der Tagesordnungspunkte 7 und 8 wurde gemeinsam durchgeführt.

 

Nach reger Aussprache wurde über die Beschlussvorschläge abgestimmt.