Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird geprüft und gebilligt. Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteile der Niederschrift (Urschrift).

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

Die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Straßenreinigung und Winterdienst“ zeigt, dass das Gebührenaufkommen die Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) nicht mehr decken wird. Die seit dem 01.01.2011 konstant bei 1,11 € pro Frontmeter erhobene Gebühr bedarf unter anderem aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Unterhaltungsaufwandes (z. B. höhere Streusalzkosten und gestiegene Aufwendungen für die Durchführung der Straßenreinigung seitens Firma Schönmackers) der Anpassung. Durch den erhöhten Unterhaltungsaufwand wird die Rücklage kalkulatorisch im Jahr 2019 verzehrt. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung entsprechend § 6 Abs. 1 S. 3 KAG NRW künftig gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühr auf 1,67 € pro Frontmeter erforderlich. Auf die beigefügte Gebührenkalkulation wird verwiesen.