Sitzung: 24.06.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2015/Amt 32/00052
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der vorliegenden Form zu erlassen. Sie ist Bestandteil der
Niederschrift.
Der
Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,
a)
am Sonntag, dem 13.09.2015, anlässlich der Veranstaltung „Buure Maat“, und
b)
am Sonntag, dem 13.12.2015, anlässlich der Veranstaltung „Adventshopping zum
Heinsberger Weihnachtsmarkt“
allen
Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die
Ladengeschäfte an diesen Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken
geöffnet zu halten.
Nach
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.