Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der vorliegenden Form zu erlassen. Sie ist Bestandteil der Niederschrift.

 


Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e.V. hat beantragt,

 

a) am Sonntag, dem 13.09.2015, anlässlich der Veranstaltung „Buure Maat“, und

b) am Sonntag, dem 13.12.2015, anlässlich der Veranstaltung „Adventshopping zum Heinsberger Weihnachtsmarkt“

 

allen Verkaufsstellen im Stadtzentrum Heinsberg die Möglichkeit zu geben, die Ladengeschäfte an diesen Tagen von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu Verkaufszwecken geöffnet zu halten.

 

Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten NRW ist hierfür der Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung erforderlich.