Sitzung: 24.06.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2015/Amt 51/00070
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und
von Leistungen der Kindertagespflege. Die Satzung ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Die
derzeit geltenden Elternbeiträge sind seit dem Jahre 2008 unverändert. Die
zwischenzeitlich eingetretenen Sach- und Personalkostensteigerungen erfordern
allerdings eine Anpassung. Dies hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt zur
Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Heinsberg im Jahre 2014 angeregt.
Zwecks Vereinheitlichung der Beitragserhebung haben sich die fünf Jugendämter
im Kreis Heinsberg verständigt, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 an die
zwischenzeitlich eingetretene Kostenentwicklung anzupassen. Außerdem ist
vorgesehen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2016 jährlich um 1,5% zu erhöhen.
Die
bisherigen acht Einkommensgruppen sollen um zwei weitere auf künftig zehn
Einkommensgruppen aufgestockt und die Einkommensgrenzen der unteren Gruppen
angehoben werden. Hierdurch erfolgt eine höhere Entlastung der unteren
Einkommensgruppen und eine stärkere Belastung der höheren Einkommen, wodurch
eine gerechtere soziale Staffelung erzielt wird. Die Einkommensgrenzen der
übrigen Gruppen werden geglättet.
Durch
die vorgesehene Beitragsanpassung zum 01.08.2015 sind jährliche
Nettomehreinnahmen von ca. 83.000,00 € zu erwarten, die im Wesentlichen auf die
Neuordnung der oberen Einkommensgruppen zurückzuführen sind.
Die
vorgenannten Änderungen sind in der beigefügten Elternbeitragssatzung
berücksichtigt.
Bürgermeister
Dieder verwies darauf, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23.
Juni 2015 dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung die Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.
Fraktionsübergreifend
wurde die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung gesehen. Begrüßt wurde darüber
hinaus die einheitliche Regelung der Jugendämter im Kreis Heinsberg.
Stadtverordneter
Mattern führte allerdings aus, dass er sich eine schrittweise Beitragserhöhung
wünsche. Die Beitragsanhebung solle nicht wie vorgesehen in vollem Umfang zum
1.8.2015 in Kraft treten, sondern sich über einen Zeitraum von zwei Jahren
erstrecken. Zunächst solle eine hälftige Beitragsanpassung zum 1.8.2015
erfolgen und die weitere Beitragsanpassung dann im nächsten Jahr zum 1.8.2016
wirksam werden. Der durch Herrn Mattern formulierte abgewandelte
Beschlussvorschlag wurde zur Abstimmung gestellt. Der Änderungsantrag wurde mit
39 Neinstimmen bei 2 Jastimmen mehrheitlich abgelehnt.
Sodann
wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.