Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss:

Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die derzeit geltenden Elternbeiträge sind seit dem Jahre 2008 unverändert. Die zwischenzeitlich eingetretenen Sach- und Personalkostensteigerungen erfordern allerdings eine Anpassung. Dies hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Heinsberg im Jahre 2014 angeregt. Zwecks Vereinheitlichung der Beitragserhebung haben sich die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg verständigt, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 an die zwischenzeitlich eingetretene Kostenentwicklung anzupassen. Außerdem ist vorgesehen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2016 jährlich um 1,5% zu erhöhen.

Die bisherigen acht Einkommensgruppen sollen um zwei weitere auf künftig zehn Einkommensgruppen aufgestockt und die Einkommensgrenzen der unteren Gruppen angehoben werden. Hierdurch erfolgt eine höhere Entlastung der unteren Einkommensgruppen und eine stärkere Belastung der höheren Einkommen, wodurch eine gerechtere soziale Staffelung erzielt wird. Die Einkommensgrenzen der übrigen Gruppen werden geglättet.

Durch die vorgesehene Beitragsanpassung zum 01.08.2015 sind jährliche Nettomehreinnahmen von ca. 83.000,00 € zu erwarten, die im Wesentlichen auf die Neuordnung der oberen Einkommensgruppen zurückzuführen sind.

Die vorgenannten Änderungen sind in der beigefügten Elternbeitragssatzung berücksichtigt.

 

 

Bürgermeister Dieder verwies darauf, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23. Juni 2015 dem Rat einstimmig bei einer Enthaltung die  Beschlussempfehlung ausgesprochen habe.

 

Fraktionsübergreifend wurde die Notwendigkeit einer Beitragserhöhung gesehen. Begrüßt wurde darüber hinaus die einheitliche Regelung der Jugendämter im Kreis Heinsberg.

 

Stadtverordneter Mattern führte allerdings aus, dass er sich eine schrittweise Beitragserhöhung wünsche. Die Beitragsanhebung solle nicht wie vorgesehen in vollem Umfang zum 1.8.2015 in Kraft treten, sondern sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken. Zunächst solle eine hälftige Beitragsanpassung zum 1.8.2015 erfolgen und die weitere Beitragsanpassung dann im nächsten Jahr zum 1.8.2016 wirksam werden. Der durch Herrn Mattern formulierte abgewandelte Beschlussvorschlag wurde zur Abstimmung gestellt. Der Änderungsantrag wurde mit 39 Neinstimmen bei 2 Jastimmen mehrheitlich abgelehnt.

Sodann wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.