Der Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Heinsberg vom 24. Juli 2019 hat folgenden Wortlaut:

 

Im o.g. Tagesordnungspunkt der genannten Ratssitzung wurde folgender Beschluß gefasst (Zitat):

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im direkten Umfeld der beiden weiterführenden städtischen Schulen in Heinsberg und Oberbruch jeweils eine Sportanlage errichtet bzw. ertüchtigt werden kann. Die Sportstätte sollte neben der (Kunst-)Rasenfläche auch über Einrichtungen für die Leichtathletik sowie einer Flutlichtanlage verfügen.“ (Zitatende)

 

Durch eine von der Europäischen Union (EU) geplante Richtlinie sind scheinbar nun alle Kunstrasenplätze bedroht. Ab 2022 soll das Gummi-Granulat verboten werden, das auf Kunstrasenplätzen verwendet wird. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, entsprechende Gesetze zu erlassen. Das Granulat ist einer der größten Verursacher für Umweltbelastungen durch Mikroplastik.

 

Dies ist in diversen Medienberichten zu lesen, hier ein Beispiel aus „welt.de“ unter dem nachstehenden Link:

https://www.welt.de/politik/article197156495/Breitensport-Geplantes-Kunstrasenverbot-der-EU-bedroht-Amateur-Fussball.html?wtrid=socialmedia.email.sharebutton

 

 

 

Aufgrund der derzeit ungeklärten Situation bzw. Gesetzeslage sollte der o.g. Beschluß in Bezug auf die Kunstrasenfläche ausgesetzt werden und auch eine Förderung weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet bis zur endgültigen Klärung nicht erfolgen.

 

 

Entsprechend möge der Rat folgenden Beschluß fassen:

 

„Der o.a. Beschluß zum Tagesordnungspunkt 12.1 der Ratssitzung vom 18.12.2018 wird in Bezug auf die Kunstrasenfläche bis zur endgültigen Klärung durch die übergeordneten Gremien ausgesetzt. Dasselbe wird auch für die Förderung von weiteren Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet beschlossen.“

 

Nach Anruf des Tagesordnungspunktes nahm Stadtverordneter Mispelbaum zum vorliegenden Antrag der GRÜNE-Fraktion Stellung.

 

Bürgermeister Dieder führte aus, dass vor dem Bau eines Kunstrasenplatzes  Beschlüsse über Ort und Ausführung erforderlich seien. Der derzeitige Prüfauftrag an die Verwaltung betreffe zunächst die Standortsuche, über die Art und Weise der Ausführung könne erst im Anschluss entschieden werden. Die Aufbringung eines umstrittenen Granulats komme dabei nicht in Betracht.

Herr Mispelbaum erklärte sich mit den Ausführungen einverstanden, eine Abstimmung erfolgte nicht.