Sitzung: 09.10.2019 Rat
Vorlage: 2019/Amt 10/00944
Der Antrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Heinsberg vom 24. Juli
2019 hat folgenden Wortlaut:
Im o.g. Tagesordnungspunkt der genannten Ratssitzung wurde folgender
Beschluß gefasst (Zitat):
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen Stellen im
direkten Umfeld der beiden weiterführenden städtischen Schulen in Heinsberg und
Oberbruch jeweils eine Sportanlage errichtet bzw. ertüchtigt werden kann. Die
Sportstätte sollte neben der (Kunst-)Rasenfläche auch über Einrichtungen für
die Leichtathletik sowie einer Flutlichtanlage verfügen.“ (Zitatende)
Durch eine von der Europäischen Union (EU) geplante Richtlinie sind
scheinbar nun alle Kunstrasenplätze bedroht. Ab 2022 soll das Gummi-Granulat
verboten werden, das auf Kunstrasenplätzen verwendet wird. Die Mitgliedstaaten
sollen verpflichtet werden, entsprechende Gesetze zu erlassen. Das Granulat ist
einer der größten Verursacher für Umweltbelastungen durch Mikroplastik.
Dies ist in diversen Medienberichten zu lesen, hier ein Beispiel aus
„welt.de“ unter dem nachstehenden Link:
Aufgrund der derzeit ungeklärten Situation bzw. Gesetzeslage sollte der
o.g. Beschluß in Bezug auf die Kunstrasenfläche ausgesetzt werden und auch eine
Förderung weiterer Kunstrasenplätze im Stadtgebiet bis zur endgültigen Klärung
nicht erfolgen.
Entsprechend möge der Rat folgenden Beschluß
fassen:
„Der o.a. Beschluß zum Tagesordnungspunkt 12.1
der Ratssitzung vom 18.12.2018 wird in Bezug auf die Kunstrasenfläche bis zur
endgültigen Klärung durch die übergeordneten Gremien ausgesetzt. Dasselbe wird
auch für die Förderung von weiteren Kunstrasenplätzen im Stadtgebiet
beschlossen.“
Nach Anruf des Tagesordnungspunktes nahm Stadtverordneter Mispelbaum zum
vorliegenden Antrag der GRÜNE-Fraktion Stellung.
Bürgermeister Dieder führte aus, dass vor dem Bau eines
Kunstrasenplatzes Beschlüsse über Ort
und Ausführung erforderlich seien. Der derzeitige Prüfauftrag an die Verwaltung
betreffe zunächst die Standortsuche, über die Art und Weise der Ausführung
könne erst im Anschluss entschieden werden. Die Aufbringung eines umstrittenen
Granulats komme dabei nicht in Betracht.
Herr Mispelbaum erklärte sich mit den Ausführungen einverstanden, eine
Abstimmung erfolgte nicht.