Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 2

Beschluss:

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird geprüft und gebilligt. Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Abfallbeseitigung ohne Bioabfall“ zeigt, dass das Gebührenaufkommen die Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) nicht mehr decken wird. Die seit dem 01.01.2016 konstant gehaltenen Gebühren für die Abfallentsorgung bedürfen unter anderem aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Aufwands für die Abfallbeseitigung und die Abfallverwertung  (z. B. erhöhte Aufwendungen für die Durchführung der Abfallbeseitigung seitens Firma Schönmackers,  Gebührenerhöhungen (Deponien) durch den Kreis Heinsberg, erhöhtes Aufkommen illegaler Abfallentsorgungen sowie sinkende Erlöse aus der Altpapierverwertung) der Anpassung. Durch die erhöhten Aufwendungen wird die Rücklage kalkulatorisch im Jahr 2019 nahezu verzehrt. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung entsprechend § 6 Abs. 1 S. 3 KAG NRW künftig gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Gebühren für die Abfallentsorgung ohne Bioabfall erforderlich.

 

Im § 3 Abs. 2 Buchstabe b) wird hinsichtlich der wöchentlichen Leerung des Bio-Abfallbehälters, der Monat Oktober durch den Monat November ersetzt.