Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Beschluss:

Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Firma Feiter Betonsteinwerk GmbH auf Herstellung eines Gewässers in der Gemarkung Heinsberg sowie einer Fristverlängerung für den Abbau und die Rekultivierung gem. § 36 Abs. 1 BauGB ihr Einvernehmen.

 


 

Der Kreis Heinsberg als zuständige Abgrabungsbehörde hat die Stadt Heinsberg mit Verfügung vom 25. Juli 2019 zur Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.

Die Firma Feiter Betonsteinwerk GmbH hat bei der Abgrabungsbehörde beantragt, eine bisher zum Trockenabbau genehmigte Teilfläche in der Gemarkung Heinsberg zu vertiefen und damit, wie bereits angrenzend ausgeführt, nass abzubauen.

Damit einhergehend wurde eine Fristverlängerung für den Abbau bis zum 31.12.2025 und für Rekultivierung bis zum 31.12.2027 beantragt.

 

Im Rahmen einer internen Ämterbeteiligung bei der Stadt Heinsberg wurden keine Bedenken zu dem o. g. Antrag geäußert.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.