Sitzung: 24.06.2015 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 3
Vorlage: 2015/Amt 60/00082
Beschluss:
Die
Satzung über die teilweise Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung
Unterbruch wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift
(Urschrift)
Der
im Flurbereinigungsverfahren Oberbruch - 11582 (O/92) - entstandene
Wirtschaftsweg in der Gemarkung Unterbruch, Flur 1, Flurstück 11 (tlw.) liegt
im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 76 „Unterbruch – Girmen“ und
wird künftig teilweise als Erschließungsstraße genutzt. Eine Befahrbarkeit des
ursprünglichen Wirtschaftsweges mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen wird
weiterhin gewährleistet sein. Die Funktion als Wirtschaftsweg kann für das in
der vorstehenden Karte gekennzeichnete Teilstück somit aufgegeben werden.