Sitzung: 15.01.2020 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2019/Amt 40/01030
Beschluss:
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, im Schuljahr 2020/2021 16
Eingangsklassen zu bilden und entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion wie
folgt zu verteilen:
Schule |
Eingangsklassen 2020/2021 |
Bemerkungen |
GGS Heinsberg (GL) |
4 |
|
GSV Grebben-Schafhausen |
2 |
1 x Grebben / 1x Schafhausen |
KGS Oberbruch (GL) |
2 |
|
KGS Dremmen |
2 |
|
GGS Randerath |
1 |
|
KGS Straeten |
2 |
|
KGS Kirchhoven (GL) |
2 |
|
KGS Karken |
1 |
|
Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter
Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und
die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er
kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler (SuS) einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies
für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist
oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt
werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung
am 04.09.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil
oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen der
Eingangsklassen möglichst auf 23 SuS zu begrenzen.
Das Verfahren zur Bestimmung dieser Höchstgrenze für die zu bildenden
Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung
des § 93 Abs. 2 SchulG geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15.
Januar eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu ermitteln. Sie
errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im
Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der
Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgelegt wird, durch die Zahl 23 geteilt
wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl
aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw.
abgerundet.
Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule
berechnet sich wie folgt:
·
bis zu
29 SuS eine
Klasse
·
30 bis
56 SuS zwei
Klassen
·
57 bis
81 SuS drei
Klassen
·
82 bis 104 SuS vier Klassen
·
105 bis
125 SuS fünf
Klassen
·
126 bis
150 SuS sechs
Klassen
Bei jeweils bis zu weiteren 25 SuS ist eine weitere Eingangsklasse zu
bilden. Es gilt die Bandbreite 15 bis 29.
Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegen-
genommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können
gemäß Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren
erfolgen.
Die tatsächliche Anmeldezahl von 380 SuS (Stand 06.12.2019) würde unter
Anwendung der Kommunalen Klassenrichtzahl zu 17 Eingangsklassen führen. Es ist
aber erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass nicht alle angemeldeten SuS
eingeschult werden, da angemeldete Antragskinder evtl. abgelehnt,
schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen
besuchen werden. Die unter Berücksichtigung dieser Aspekte von den
Schulleitungen prognostizierte Anmeldezahl beläuft sich auf insgesamt 365 SuS,
welche nur die Bildung von 16 Eingangsklassen rechtfertigt. Selbst wenn man die
prognostizierten 365 SuS angemessen um weitere 5 SuS, die evtl. noch bis zum
Schuljahresbeginn 2020/2021 hinzukommen könnten, erhöht, wird die Grenze zur
Bildung von 17 Eingangsklassen (ab 380 SuS) nicht erreicht.
Die tatsächlichen und die prognostizierten Anmeldezahlen je
Schulstandort sowie der Verwaltungsvorschlag zur Bildung der Eingangsklassen
können der Aufstellung, die der Einladung beigefügt war, entnommen werden.
Die CDU-Fraktion stellt in der Sitzung folgenden Antrag:
Die Festlegung der Grundschuleingangsklassen ist jedes Jahr eine neue Herausforderung. Da die voraussichtlichen Anmeldungen von den tatsächlichen Anmeldungen teilweise erheblich abweichen, ist eine individuelle und jährlich wiederkehrende Betrachtung der Anmeldezahlen erforderlich.
So liegt in diesem Jahr das Problem bei der Zuweisung der 16ten Eingangsklasse. Entweder die fünfte Klasse zur Sonnenscheinschule nach Heinsberg oder die zweite Klasse zur Marienschule nach Dremmen.
Für beide Varianten gibt es sachliche Gründe, die jeweils dafürsprechen.
Seitens der CDU-Fraktion haben wir uns in den letzten Jahren insbesondere an die Empfehlung der Schulleiterrunde orientiert. Einen Beschluss gab es in diesem Jahr nicht. Es bestand jedoch eine „Tendenz“ bei den betroffenen Grundschulleitungen Heinsberg und Dremmen, vier Eingangsklassen in Heinsberg und zwei Eingangsklassen in Dremmen zu bilden.
Nach Rücksprache mit den entsprechenden Grundschulleitungen in Dremmen und Heinsberg befürworten beide Schulen, dass vier Eingangsklassen in Heinsberg und zwei Eingangsklassen in Dremmen gebildet werden sollen.
Nach intensiven Beratungen in unserer Fraktion haben wir daher beschlossen, den vorliegenden Verwaltungsvorschlag mit der Änderung zuzustimmen, dass in Heinsberg vier und in Dremmen zwei Eingangsklassen gebildet werden.
Insofern beantragt die CDU-Fraktion diese Änderung.