Sitzung: 27.04.2020 Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 60/01079
Beschluss:
Die Stadt Heinsberg erteilt zu dem Antrag der Frau Birgit Platzbecker
auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 Abgrabungsgesetz für die Erweiterung
der Abgrabungsfläche in Randerath gem. § 36 (1) BauGB ihr Einvernehmen in bauplanungsrechtlicher
Hinsicht.
Eine Stellungnahme zum detaillierten Abgrabungsantrag bleibt
vorbehalten.
Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Heinsberg mit
Verfügung vom 04. Februar 2020 zur Entscheidung über die Erteilung des
Einvernehmens gem. § 36 BauGB zum o. g. Antrag aufgefordert.
Frau Birgit Platzbecker plant die Erweiterung ihrer bestehenden
Trockenabgrabung von Kies und Sand in Heinsberg-Randerath um etwa 6,7 ha.
Die bestehende Abgrabung umfasst eine Fläche von 8,1 ha. Sie liegt in
landwirtschaftlicher Flur südöstlich der Ortschaft Randerath. Die geplante
Erweiterung schließt nordöstlich an die bestehenden Abgrabungsfläche an (s.
beigefügter Lageplan).
Gegenstand des Vorbescheides sind ausschließlich die Themen:
Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie hinsichtlich der
Bauleitplanung nur die Darstellungen des Flächennutzungsplanes und des
Landschaftsplanes.
Die Stadt Heinsberg nimmt hier nur Stellung zu den Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Konkrete Umweltbelange werden im weiteren
Abgrabungsverfahren behandelt.
Die geplanten Erweiterungsflächen werden derzeit im Flächennutzungsplan
der Stadt Heinsberg als “Fläche für die Landwirtschaft” dargestellt. Diese
Flächenausweisung steht einer möglichen Abgrabung nicht entgegen.
Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.