Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der Niederschrift (Urschrift).

 

 


Das mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft tretende Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfordert eine Neufassung der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Die Regelungen der Neufassung des KiBiz liegen insbesondere in der Anpassung der Elternbeitragsbefreiungstatbestände. So sind Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des im selben Kalenderjahres beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Von Eltern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten, wird kein Elternbeitrag erhoben. Die Geschwisterkinderregelung bleibt unberührt.

 

Darüber hinaus haben sich die 5 Jugendämter im Kreis Heinsberg zwecks Vereinheitlichung verständigt, die Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe auf 27.000,00 € zu erhöhen, wodurch die unteren Einkommensgruppen stark entlastet werden und eine gerechtere soziale Staffelung gewährleistet ist.