Sitzung: 29.04.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 51/01057
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen
für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen
der Kindertagespflege wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil der
Niederschrift (Urschrift).
Das mit Wirkung vom 01.08.2020 in Kraft tretende Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfordert eine
Neufassung der Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in
Tageseinrichtungen und Tagespflege. Die Regelungen der Neufassung des KiBiz
liegen insbesondere in der Anpassung der Elternbeitragsbefreiungstatbestände.
So sind Kinder, die bis zum 30. September das 4. Lebensjahr vollendet haben, ab
Beginn des im selben Kalenderjahres beginnenden Kindergartenjahres bis zur
Einschulung beitragsfrei. Von Eltern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II), Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach den §§ 2 und 3 des
Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder Kindergeldzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
erhalten, wird kein Elternbeitrag erhoben. Die Geschwisterkinderregelung bleibt
unberührt.
Darüber hinaus haben sich die 5 Jugendämter im Kreis Heinsberg zwecks
Vereinheitlichung verständigt, die Einkommensgrenze der 1. Einkommensgruppe auf
27.000,00 € zu erhöhen, wodurch die unteren Einkommensgruppen stark entlastet werden
und eine gerechtere soziale Staffelung gewährleistet ist.