Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also 626,32 €, zu gewähren. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.

 


 

Der Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt zu den Kosten für die Erneuerung eines Fensters einen Zuschuss aus Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf 1.878,96 €.

 

Die Maßnahme wurde mit dem LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland - abgestimmt und ist förderfähig.

 

Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2020) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200 € betragen und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.