Sitzung: 23.06.2020 Schul- und Kulturausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 40/01118
Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, also 626,32 €, zu gewähren. Die Auszahlung
erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der Rechnung.
Der Eigentümer
eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes in Heinsberg-Randerath beantragt
zu den Kosten für die Erneuerung eines Fensters einen Zuschuss aus
Denkmalpflegemitteln. Die Kosten belaufen sich gemäß vorliegendem Angebot auf
1.878,96 €.
Die Maßnahme wurde
mit dem LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland - abgestimmt und ist
förderfähig.
Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Projektförderung (Denkmalförderprogramm 2020) muss der Zuschuss im Einzelfall mindestens 200 € betragen und darf den Betrag von 10.000 € nicht übersteigen.