Sitzung: 24.06.2020 Rat
Vorlage: 2020/Amt 10/01081
Es liegt ein Antrag der FW-Fraktion vom 09.03.2020 mit folgendem
Wortlaut vor:
Alle Ampeln im Heinsberger Stadtgebiet werden auch nachts in Funktion
gehalten. Eine Reihe von Ampeln eignen sich aber für eine nächtliche
Durchgangsschaltung und eine Blinkschaltung der Nebenstraßenampeln.
Folgende Ampelanlagen wurden kontrolliert und sind unserer Meinung nach
für die o. g. Durchgangsschaltung geeignet:
Westtangente K 5 / Liecker Straße
Westtangente K 5 / Waldfeuchter Straße
Auf dem Brand / Kolpingstraße
Große Kreuzung: Hochstraße/Kempener Straße/Unterbrucher
Straße/Industriestraße
Stadtkern:
Ostpromenade / Valkenburger Straße
Ostpromenade / Schafhausener Straße
Erzbischof-Philipp-Straße / Linderner Straße
Linderner Straße / Geilenkirchener Straße
Sollten diese Ampelanlagen durch die o. g. Schaltung nachts geändert
werden, würde auf den Vorfahrtsstraßen eine deutliche Schallreduktion und
Abgasemissionsreduktion erfolgen. Dies würde den Anwohnern eine deutlich
bessere Luft zur Nachtzeit und eine verbesserte Nachtruhe zuteil. Weiterhin
würden Fahrzeuge bei “Abschaltung” der Ampeln weniger Emissionen verursachen
und eine Energieeinsparung erbringen.
Wir beantragen daher für die Ampelanlagen im Zugriff der Stadt, in der
von uns vorgeschlagenen Weise, eine Nachtabschaltung vorzunehmen und mit den
Verwaltungen, die für die übrigen Ampelanlagen zuständig sind, Verhandlungen
zur Änderung der Schaltung vorzunehmen.
Sollte die Verwaltung der Meinung sein, den Antrag im Vorfeld in der
Sitzung des Fachausschusses Umwelt und Verkehr beraten zu lassen, so stimmen
wir dem zu.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes schlug Bürgermeister Dieder vor,
den Antrag an den Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss zu verweisen. Die
FW-Fraktion erklärte sich hiermit einverstanden. Eine Abstimmung erfolgte
nicht.