Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag wird ohne Empfehlung an die Verwaltung überwiesen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt ein Bürger, das hiesige Ordnungsamt mit der Überprüfung von Geruchsbelästigungen während der Heizperiode 2020/21 in Uetterath im Bereich der oberen “Uetterather Dorfstraße” zu beauftragen und über die Ergebnisse in öffentlicher Sitzung zu berichten.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Bezüglich der bisherigen Korrespondenz zwischen dem Antragsteller und dem hiesigen Ordnungsamt ist es zutreffend, dass dieser Daten vorgelegt und seine Beschwerden vorgetragen hat. Aufgrund der bisher nicht feststellbaren Ursache ist diesbezüglich insbesondere noch Abstimmungsbedarf mit der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg erforderlich.

 

Darüber hinaus erscheint ausschließlich eine unmittelbare Unterrichtung der Behörden bei Auftreten der Belästigung als zielführend. Eine nachträglich gemeldete Geruchsbelästigung kann nicht mehr nachvollzogen werden.

 

Nach § 12 Abs. 5 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg soll von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden durch den Beschwerdeausschuss abgesehen werden, wenn diese sich auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder gegen Verwaltungshandlungen richten, gegen welche Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe eingelegt werden können.

 

Die effektive und rechtskonforme Bearbeitung von Geruchsbeschwerden erfordert einen konkreten und dokumentierten Abschluss. Der Beschwerdeführer ist über den Abschluss des Verfahrens entsprechend zu informieren. Gegen die Entscheidung kann der Beschwerdeführer Rechtsmittel einlegen.

 

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist nach den Vorgaben der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg der Beschwerdeausschuss nicht für die Behandlung des Antrages zuständig und der Bürgerantrag demnach an die Verwaltung zu überweisen.