Sitzung: 17.08.2020 Beschwerdeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 30/01147
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird ohne Empfehlung an die Verwaltung überwiesen.
Kurze sachliche Darstellung und Begründung:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben beantragt ein Bürger, das
hiesige Ordnungsamt mit der Überprüfung von Geruchsbelästigungen während der
Heizperiode 2020/21 in Uetterath im Bereich der oberen “Uetterather Dorfstraße”
zu beauftragen und über die Ergebnisse in öffentlicher Sitzung zu berichten.
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Bezüglich der bisherigen Korrespondenz zwischen dem Antragsteller und
dem hiesigen Ordnungsamt ist es zutreffend, dass dieser Daten vorgelegt und
seine Beschwerden vorgetragen hat. Aufgrund der bisher nicht feststellbaren
Ursache ist diesbezüglich insbesondere noch Abstimmungsbedarf mit der Unteren
Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg erforderlich.
Darüber hinaus erscheint ausschließlich eine unmittelbare Unterrichtung
der Behörden bei Auftreten der Belästigung als zielführend. Eine nachträglich
gemeldete Geruchsbelästigung kann nicht mehr nachvollzogen werden.
Nach § 12 Abs. 5 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Heinsberg soll
von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden durch den Beschwerdeausschuss
abgesehen werden, wenn diese sich auf den Erlass eines Verwaltungsaktes oder
gegen Verwaltungshandlungen richten, gegen welche Rechtsmittel oder
Rechtsbehelfe eingelegt werden können.
Die effektive und rechtskonforme Bearbeitung von Geruchsbeschwerden
erfordert einen konkreten und dokumentierten Abschluss. Der Beschwerdeführer
ist über den Abschluss des Verfahrens entsprechend zu informieren. Gegen die
Entscheidung kann der Beschwerdeführer Rechtsmittel
einlegen.
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist nach den Vorgaben der
Hauptsatzung der Stadt Heinsberg der Beschwerdeausschuss nicht für die
Behandlung des Antrages zuständig und der Bürgerantrag demnach an die
Verwaltung zu überweisen.