Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, die zwei Kleintransportbusse mit einem Anschaffungsvolumen von je 45.000,00 € anzuschaffen.

 


Die anhaltende Zuweisung von Flüchtlingen im Stadtgebiet Heinsberg sowie die zunehmende Anzahl angemieteter Wohnunterkünfte für Flüchtlinge bedingen die permanente Sozial- und Wohnungsbetreuung durch städtische Bedienstete. Zwingend erforderlich ist es dazu, mobil zu sein sowie durch geeignete Ressourcen die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge zu gewährleisten. Hierzu gehören beispielsweise Fahrten von neu ankommenden Flüchtlingen zu den Wohnunterkünften, Gepäck-, Möbel- und Umzugstransporte.

Bisher werden diese Transporte mittels eines Transporters, welcher im Rahmen eines Sozialsponsorings kostenlos bereitgestellt wird, bewältigt. Der Sponsoringvertrag läuft zu Beginn des Jahres 2021 aus.

Seitens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen wurden der Stadt Heinsberg nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz Finanzmittel für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Eingang der Mittel konnte bereits verbucht werden. Ausdrücklich wird hier erwähnt, dass die Beschaffung von Bussen zum Transport geflüchteter Menschen zu Sprachkursen oder anderen Integrationsmaßnahmen gefördert wird.

Zur Durchführung der o.a. Aufgaben beschäftigt das Amt 32 vier Mitarbeiter-/innen.

Als Ersatz für den zu Beginn des kommenden Jahres abzugebenden Transporters, beabsichtigt das Amt 32 die Anschaffung von zwei Kleintransportbussen mit einem Anschaffungsvolumen von je 45.000,00 € (Buchungsstellen: E040002_02/0711 und E040002_03/0711).

Durch zwei Busse ist ein effektiverer Einsatz der Mitarbeiter möglich und die Transportkapazitäten verdoppeln sich.