Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Stadt Heinsberg der „d-NRW AöR“ als Gesellschafterin gegen eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 € beitritt.

Des Weiteren wird der Bürgermeister zur Unterzeichnung der entsprechenden Beitrittserklärung bevollmächtigt und als stimmberechtigter Vertreter nach § 113 GO NRW benannt.

 


Im Jahre 2002 wurde die „d-NRW“ als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) gegründet, um die interkommunale und die kommunal-staatliche Kooperation der Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen durch den gezielten Einsatz von E-Government zu fördern, auszuweiten und in Zukunftsfeldern zu erproben. Mit dem Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) vom 25. Oktober 2016 hat das Land NRW diese ÖPP in eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „d-NRW AöR“ überführt.

 

Nach § 6 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR unterstützt die Anstalt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen unter anderem beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Außerdem entwickelt sie Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Allgemeinen und E-Government im Speziellen. Der Fokus liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern. E-Government-Anwendungen setzen hierbei zunehmend auf ebenenübergreifende, medienbruchfreie Prozesse, die eine kommunal-staatliche Zusammenarbeit erfordern. IT- und E-Government-Projekte lassen sich nur unter Rückgriff auf spezifische Fähigkeiten und Kompetenzen sachgerecht durchführen, die in der Regel auf eine Vielzahl staatlicher und/oder kommunaler Einrichtungen verteilt sind. Insoweit bedarf es einer professionellen Unterstützung, insbesondere in der Projektinitiierungsphase, um diese Expertise zu bündeln und ggf. den erforderlichen Interessenausgleich zwischen den Projektbeteiligten zu gewährleisten. Für die Träger der „d-NRW AöR“ besteht zudem die Möglichkeit die Anstalt im Rahmen von Inhouse-Vergaben mit IT- und E-Government-Projekten zu beauftragen und von Leistungen anderer Gesellschafter zu profitieren. Hieraus ergeben sich eine Reihe von Synergieeffekten.

 

Ziel ist, dass neben dem Land NRW sämtliche Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen – Städte, Gemeinden, Kreise – der AöR beitreten. Voraussetzungen sind ein entsprechender Ratsbeschluss und eine einmalige Stammkapitaleinlage von 1.000 €.

 

Im Falle einer Kündigung der Trägerschaft wird das eingebrachte Stammkapital gem. § 4 Errichtungsgesetz d-NRW AöR unverzinslich zurückgezahlt.