Sitzung: 04.11.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 10/01221
Beschluss:
Der Wahlprüfungsausschuss wird wie folgt besetzt:
Mitglied |
Stellvertreter/in |
Schmitz, Ingeborg |
Schmitz, Alexander |
Krükel, Martin |
Heitzer, Albert |
Maybaum, Marita |
Rütten, Guido |
Frenken, Helmut |
Schranz, Guido |
Jansen, Siegfried |
Marx, Heinz-Willi |
Räde, Patrick |
Peters, Guido |
Wellens, Anneliese |
Voßenkaul, Brigitte |
Rauschning, Uwe Erwin |
Deußen, Inge |
Ummelmann, Helmut |
May, Dirk |
Schössler, Roland |
Vondeberg, Carmen |
Leinders, Walter |
Braun, Hans |
Die CDU-Fraktion benennt die Vorsitzenden des Wahlprüfungsausschusses.
Den Vorsitz im Wahlprüfungsausschuss hat Stadtverordneter Jansen, den
stv. Vorsitz übernimmt Stadtverordnete Maybaum.
Nach § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66
Kommunalwahlordnung hat der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür
gewählten Ausschuss unverzüglich über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der
Wahl von Amts wegen zu beschließen. Dazu hat er möglichst in seiner ersten
Sitzung einen Ausschuss zu bestellen.
Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der
Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind
sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen (Zählverfahren
nach Hare-Niemeyer). Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
In der Sitzung konnten sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag einigen, welcher sodann zur Abstimmung gestellt wurde.
Bürgermeister Louis nahm an der Abstimmung nicht teil.