Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zur Schriftführerin des Wahlprüfungsausschusses wird Stadtamtsrätin Claudia Büskens bestellt.

 

 


Die Gemeindeordnung sieht in § 52 Abs. 1 vor, dass ein/e Schriftführer/in vom Rat zu bestellen ist. Diese Bestimmung gilt analog für Ausschüsse.