Beschluss:

Der Bau- und Energieausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg die Sechste Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.

 


Durch die Sechste Änderungssatzung werden redaktionelle Änderungen im Satzungstext der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vorgenommen.

 

Darüber hinaus sind die Straßenverzeichnisse zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (Anlagen 1 und 2) wiederkehrend auf Aktualität zu prüfen und zu ergänzen.

 

Infolge der Erschließung der Bebauungsplangebiete Nr. 77 „Porselen-Am Diebsweg“ und Nr. 82 „Dremmen-Generationenwohnpark Glockenlandstraße“ sind die Straßen „Am Diebsweg“ und „Am Glockengießer“ in die Anlage 2 des Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.

 

Aufgrund der Umbenennung eines Teilabschnittes der „Propst-Krüppel-Straße“ in „Marie-Juchacz-Straße“ ist diese in die Anlage 2 des Reinigungsverzeichnisses aufzunehmen.


Des Weiteren ist eine Konkretisierung der Reinigungsabschnitte erforderlich (z. B. Ausschluss/Aufnahme weiterer Stichstraßen in den Anlagen 1 und 2).

 

Nach den Ausführungen durch den Vorsitzenden erfolgte die Abstimmung.