Sitzung: 16.12.2020 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2020/Amt 66/01292
Beschluss:
Die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Seestadion Heinsberg-Lieck
wird vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Landesprogramms
„Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ beschlossen.
Die Leichtathletikanlagen einschließlich der
Laufbahn im Seestadion Heinsberg wurden im Jahr 1979 als Kampfbahn Typ C
errichtet und erfüllen nicht mehr die Anforderungen,
die an eine moderne Trainings- und Wettkampstätte des Breitensports gestellt
werden. Die unzureichende Entwässerung der ungebundenen Tennenflächen und die
hiermit einhergehende Schädigung der Sprung- und Laufbahnanlagen machen eine
Sanierung dringlich. Die Laufbahnentwässerung soll daher komplett erneuert und
die Oberflächen der Sprung- und Laufbahnanlagen mit Asphalttragschichten und
modernen Kunststoffbelägen ausgestattet werden.
Ziel dieser Sanierung ist die Wiederherstellung einer
attraktiven Sportanlage. Durch die Sanierung der Leichtathletikanlagen wird
eine außerordentliche Bereicherung der sportinfrastrukturellen Angebote
generationsübergreifend für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Stadtgebiet
Heinsberg gewährleistet, insbesondere
aber für das wöchentlichen Wettkampftraining der heimischen Sportvereine, des
TV „Eintracht Heinsberg“, des Triathlon Waldfeucht e.V. als Ausrichter des
überregional bedeutsamen Triathlonwettbewerbs „TriLAGOn“ und des 1. FC Heinsberg-Lieck
mit seinen zahlreichen Jugend- und Seniorenmannschaften im Fußballsport. Darüber hinaus ist das
Seestadion in den morgentlichen Stunden Trainingsstätte für die angrenzenden
Grundschulen, die GGS Sonnenscheinschule aus Heinsberg und die KGS Kirchhoven.
Das
Seestadion in Heinsberg-Lieck liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets
„Lago – Laprello“. Die ehemalige Kiesabgrabung wurde Mitte der 2000er Jahre zu
einem attraktiven Naherholungsgebiet ausgebaut. Die Sanierung der maroden
Laufbahn im Seestadion trägt daher zu einer weiteren Aufwertung des für die
Bewohner der Stadt Heinsberg wichtigen Naherholungsgebietes bei.
Im Rahmen des Landesförderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2020 und 2021“ wird dazu ein entsprechender Förderantrag
eingereicht.
Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 660.000 EUR geschätzt. Die
Förderquote liegt bei 90 %, der kommunale Anteil bei ca. 66.000 EUR.