Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Sanierung der Leichtathletikanlagen im Seestadion Heinsberg-Lieck wird vorbehaltlich der Förderung im Rahmen des Landesprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ beschlossen.

 

 


Die Leichtathletikanlagen einschließlich der Laufbahn im Seestadion Heinsberg wurden im Jahr 1979 als Kampfbahn Typ C errichtet und erfüllen nicht mehr die Anforderungen, die an eine moderne Trainings- und Wettkampstätte des Breitensports gestellt werden. Die unzureichende Entwässerung der ungebundenen Tennenflächen und die hiermit einhergehende Schädigung der Sprung- und Laufbahnanlagen machen eine Sanierung dringlich. Die Laufbahnentwässerung soll daher komplett erneuert und die Oberflächen der Sprung- und Laufbahnanlagen mit Asphalttragschichten und modernen Kunststoffbelägen ausgestattet werden.

 

Ziel dieser Sanierung ist die Wiederherstellung einer attraktiven Sportanlage. Durch die Sanierung der Leichtathletikanlagen wird eine außerordentliche Bereicherung der sportinfrastrukturellen Angebote generationsübergreifend für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Stadtgebiet Heinsberg gewährleistet, insbesondere aber für das wöchentlichen Wettkampftraining der heimischen Sportvereine, des TV „Eintracht Heinsberg“, des Triathlon Waldfeucht e.V. als Ausrichter des überregional bedeutsamen Triathlonwettbewerbs „TriLAGOn“ und des 1. FC Heinsberg-Lieck mit seinen zahlreichen Jugend- und Seniorenmannschaften  im Fußballsport. Darüber hinaus ist das Seestadion in den morgentlichen Stunden Trainingsstätte für die angrenzenden Grundschulen, die GGS Sonnenscheinschule aus Heinsberg und die KGS Kirchhoven.

 

Das Seestadion in Heinsberg-Lieck liegt im Geltungsbereich des Sanierungsgebiets „Lago – Laprello“. Die ehemalige Kiesabgrabung wurde Mitte der 2000er Jahre zu einem attraktiven Naherholungsgebiet ausgebaut. Die Sanierung der maroden Laufbahn im Seestadion trägt daher zu einer weiteren Aufwertung des für die Bewohner der Stadt Heinsberg wichtigen Naherholungsgebietes bei.

Im Rahmen des Landesförderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ wird dazu ein entsprechender Förderantrag eingereicht.

 

Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 660.000 EUR geschätzt. Die Förderquote liegt bei 90 %, der kommunale Anteil bei ca. 66.000 EUR.