Beschluss:

a) Den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung in der Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

b) Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven wird nebst Begründung vom 04. November 2020 beschlossen.

 


Kurze sachliche Darstellung und Begründung:

 

44.Änd. FNP

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Juli 2019 die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven beschlossen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) eigegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 beraten. Der Rat wird in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinden.

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2020 den Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven beschlossen.

Der Entwurf der 44. Änderung hat in der Zeit vom 07. Juli 2020 bis 21. August 2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Die im Rahmen der Offenlage fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt (Abwägungstabelle).

 

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg – Stadtteil Kirchhoven kann nunmehr beschlossen werden.

 

Ohne weitere Aussprache wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.