Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Es wird beschlossen, im Schuljahr 2021/2022 16 Eingangsklassen zu bilden und diese entsprechend dem Verwaltungsvorschlag wie folgt zu verteilen:

 

Schule

Eingangsklassen

2021/2022

GGS Heinsberg

4

GSV Grebben-Schafhausen

2 (1 x Grb./1 x Shs.)

KGS Oberbruch

2

KGS Dremmen

2

GGS Randerath

1

KGS Straeten

2

KGS Kirchhoven

2

KGS Karken

1

 

 


Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.

 

Er kann die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler (SuS) einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb der Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt.

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Heinsberg in seiner Sitzung am 4.9.2013 beschlossen, für die Grundschulen mit einem hohen Migrantenanteil oder Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Klassengrößen in den Eingangsklassen möglichst auf 23 SuS zu begrenzen.

 

Das Verfahren zur Bestimmung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen (Kommunale Klassenrichtzahl) ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) geregelt. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist bis zum 15. Januar eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr zu ermitteln. Sie errechnet sich, indem die Zahl der voraussichtlichen Einschulungen im Schulträgerbereich, welche auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren festgelegt wird, durch die Zahl 23 geteilt wird. Ist der Rechenwert kleiner als 15, wird auf die darüber liegende Zahl aufgerundet. Ist der Rechenwert größer als 15 wird kaufmännisch auf- bzw. abgerundet.

 

Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule berechnet sich gemäß der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG wie folgt:

 

SuS

Klassen

  bis zu   29

1

  30 bis   56

2

  57 bis   81

3

  82 bis 104

4

105 bis 125

5

126 bis 150

6

Bei jeweils bis zu weiteren 25 SuS ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Es gilt die Bandbreite 15 – 29.

 

Bislang wurden an den Grundschulen lediglich Anmeldungen entgegengenommen. Endgültige Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen können gemäß Anweisung der Schulaufsicht erst nach Abschluss der AOSF-Verfahren erfolgen.

Die tatsächliche Anmeldezahl von 382 SuS (Stand 10.12.2020) würde unter Anwendung der Kommunalen Klassenrichtzahl zu 17 Eingangsklassen führen. Erfahrungsgemäß ist aber davon auszugehen, dass nicht alle angemeldeten SuS eingeschult werden, da angemeldete Antragskinder eventuell abgelehnt, schulpflichtige Kinder zurückgestellt und einzelne Kinder Förderschulen besuchen werden. Die unter Berücksichtigung dieser Aspekte von den Schulleitungen prognostizierte Anmeldezahl beläuft sich auf insgesamt 364 – 366 SuS, welche nur die Bildung von 16 Eingangsklassen rechtfertigt. Selbst wenn man die prognostizierten 364 – 366 SuS noch angemessen um weitere 5 SuS, die evtl. noch bis zum Schuljahresbeginn 2021/2022 hinzukommen könnten, erhöht, wird die Grenze zur Bildung von 17 Eingangsklassen (ab 380 SuS) nicht erreicht.

 

Die tatsächlichen und die prognostizierten Anmeldezahlen je Schulstandort und der Verwaltungsvorschlag zur Bildung der Eingangsklassen, welcher der Empfehlung der Grundschulleiter/innen aus der Schulleiterrunde vom 8.12.2020 entspricht, konnten den Spalten 8, 11 und 13 der der Einladung beigefügten Aufstellung entnommen werden. Bei der Verteilung der Klassen auf die Schulstandorte wurde berücksichtigt, dass sich nach den Beratungen der Eltern und den Ablehnungsverfahren der Grundschulen Heinsberg und Oberbruch noch Verschiebungen zugunsten anderer Schulstandorte, insbesondere Grebben-Schafhausen und Straeten, ergeben werden.

 

Der Leiter des Schul-, Kultur- und Sportamtes, Herr Stadtoberverwaltungsrat Görtz, gab erläuternde Hinweise.