Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Heinsberg zu beschließen, im Jahr 2021 unter folgenden Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 € für den Bau eines Kunstrasenplatzes an den TuS „Rheinland“ Dremmen zu bewilligen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:

  • Der Verein hat die Pflege des Spielfeldes und der Nebenanlagen zu übernehmen.
  • Die Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von 150.000,00 €. Weitere Subventionen, insbesondere für die Pflege des Spielfeldes und der Nebenanlagen, sind ausgeschlossen.
  • Der Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung und Einhaltung sämtlicher relevanter technischer und unfallverhütungsrechtlicher Vorschriften, insbesondere den
    • DIN 18035-1 (Maße und Sicherheitsabstände)
    • DIN 18035-3 (Entwässerung)
    • DIN 18035-6 (evtl. bei Kunststoffflächen)
    • DIN 18035-7 (Kunststoffrasensysteme - Erdbau + Elastikschicht)
    • DIN EN 15330-1 (Kunstrasenteppich)
    • Güteüberwachung nach RAL GZ 943 + 944

in den jeweils aktuellsten Fassungen verantwortlich.

  • Der Verein beauftragt auf eigene Kosten ein fachkundiges Ingenieurbüro des Sportstättenbaus, welches insbesondere die Einhaltung der aufgeführten DIN-Vorschriften prüft und überwacht. 
  • Der Verein entscheidet über die Belegung.
  • Die Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich vor, nicht genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen.
  • Die Stadt übernimmt den Austausch des Kunstrasenteppichs frühestens nach 13 Jahren, bei sachgemäßer Benutzung des Platzes. Ansonsten haftet der Verein.
  • Zwischen der Stadt Heinsberg und dem TuS „Rheinland“ Dremmen ist vor Beginn jedweder in Zusammenhang mit dem Bau des Kunstrasenplatz stehender Tätigkeit (bspw. Abbau von Sportanlagen, Bauarbeiten, Auftragsvergabe an Dritte, etc.) ein Vertrag abzuschließen, in dem die konkreten Modalitäten, insbesondere alle vorgenannten Punkte, schriftlich fixiert werden. Außerdem ist in den Vertrag ein detaillierter und verbindlicher Finanzierungsplan mit Nachweisen zu den Eigenmitteln des Vereins bzw. zu den Spenden und Zuschüssen Dritter aufzunehmen. Entsprechend den Ausführungen im Antrag ist im Vertrag zu verankern, dass der Verein alleinig dafür Sorge trägt, dass der Spielbetrieb in der Bauphase komplett über den Rasenplatz durchgeführt wird. Die Stadt Heinsberg ist außerdem während der Bauphase nicht verantwortlich für die Vermittlung eventueller Ausweichmöglichkeiten für Trainingszeiten.

 


Stadtverordneter Albert Heitzer erklärte sich zu diesem Punkt für befangen und nahm im Zuhörerraum Platz.

 

Der TuS „Rheinland“ Dremmen hat einen Zuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von 150.000,00 € für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des derzeitigen Tennenplatzes in Heinsberg-Dremmen beantragt. Der Beginn des Projektes ist für den Zeitraum ab März/April 2021 vorgesehen.

Der Rat der Stadt Heinsberg hat am 14. Januar 2015 auf der Grundlage eines Beschlusses des Sportausschusses vom 10.12.2014 Regelungen zum Betrieb und zur Nutzung der Sportaußenanlagen im Stadtgebiet Heinsberg beschlossen. Hierin enthalten sind auch Ausführungen zur Förderung eines Kunstrasenplatzes (Standardspielfeld) durch die Stadt Heinsberg.

Gemäß Punkt 5.1 dieser Richtlinien ist zunächst zu prüfen, ob grundsätzliche Voraussetzungen in Bezug auf gemeldete Mannschaften gemäß den Punkten 3.1 und 3.2 der Richtlinien erfüllt sind:

3.1          Die Vereine besitzen eigenständig zwei Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften und von den Jugend-Jahrgängen die fünf Jahrgänge A – E, alternativ vier, wenn ein Jahrgang doppelt besetzt ist oder

3.2          drei Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften und von den Jugend-Jahrgängen mindestens vier aus den Jahrgängen A – E, alternativ drei, wenn ein Jahrgang doppelt besetzt ist.

Alte Herren-Mannschaften, Hobby-Mannschaften und Spielgemeinschaften bleiben unberücksichtigt. Die Anforderungen zu 3.1 und 3.2 müssen in einem 10-jährigen Zeitraum in mindestens fünf Spielzeiten erfüllt sein.

Die Überprüfung der vom Verein im Antrag gemachten Angaben anhand vorliegender Statistiken des FVM/Fußballkreis Heinsberg und der unter www.fussball.de veröffentlichten Auswertungen hat ergeben, dass die  grundsätzlichen Voraussetzungen  hinsichtlich der gemeldeten Mannschaften vom TuS „Rheinland“ Dremmen  in den letzten 10 Spielzeiten (2011/12 bis 2020/21) in 8 Spielzeiten, also mehr als erforderlich, erfüllt wurden bzw. werden. In der nicht mehr ausschlaggebenden Spielzeit 2010/11 wurden die o.g. Voraussetzungen ebenfalls erfüllt. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen:

 

 

 

 

Saison

Senioren

A-Jgd.

B-Jgd.

C-Jgd.

D-Jgd.

E-Jgd.

Gesamt

Jugend

Anford.

erfüllt

2010/11

2

1

 

1

1

2

5

ja

2011/12

2

 

 

1

1

2

4

nein

2012/13

2

 

1

1

2

2

6

ja

2013/14

2

1

1

1

2

2

7

ja

2014/15

2

1

 

1

1

2

5

ja

2015/16

2

1

 

1

1

2

5

ja

2016/17

2

1

1

1

1

1

5

ja

2017/18

2

1

1

1

2

1

6

ja

2018/19

2

1

1

1

1

1

5

ja

2019/20

2

1

1

1

1

2

6

ja

2020/21

2

1

1

 

1

1

4

nein


Weiterhin ist gemäß Punkt 5.2 bis Punkt 5.6 der beschlossenen Richtlinien folgendes zu beachten:

5.2          Der Verein hat die Pflege der Anlagen zu übernehmen.

5.3.        Die Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von 150.000,00 €. Weitere Subventionen sind ausgeschlossen.

5.4          Der Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung nach

·         DIN 18035-7-2014 (Erdbau + Elastikschicht)

·         DIN EN 15330-1 (Kunstrasenteppich) sowie

·         Güteüberwachung nach RAL GZ 943 + 944

verantwortlich und entscheidet über die Belegung.

5.5          Die Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich vor, nicht genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen.

5.6          Die Stadt übernimmt den Austausch des Kunstrasenteppichs, frühestens nach 13 Jahren, bei sachgemäßer Benutzung des Platzes. Ansonsten haftet der Verein.

Darüber hinaus ist dem Verein zusätzlich die Einhaltung der relevanten DIN 18035-1 aufzuerlegen. Hierin geregelt sind unter anderem die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zwischen Spielfeld und Barrieren etc. Für die Entwässerung der Anlage ist außerdem die DIN 18035-3 zu beachten. Sofern Kunststoffflächen, z.B. als Laufbahn oder Anlaufbahn für Weitsprung geplant sind, ist optional auch die DIN 18035-6 zu berücksichtigen.

Die Kosten des Projektes belaufen sich laut Antrag des TuS „Rheinland“ Dremmen auf insgesamt  472.700,00 €. Folgende Finanzierung ist vorgesehen:

·         Kosten lt. Angebot Firma Heiler:                              472.700,00 €

·         Zusatzkosten (Material/Pflegegerät)      28.000,00 €                        500.700,00 €

·         Zuschuss „Moderne Sportstätte 2022“                                                  216.000,00 €

·         Kredit NRW.Bank                                                                                                             84.700,00 €

·         Eigenleistung/Spenden                                                                                 50.000,00 €

·         Zuschuss Stadt Heinsberg                                                                                          150.000,00 €