Bürgermeister Louis informierte den Rat über einen Zuschuss in Höhe von 279.300,00 EUR, der vom Landschaftsverband Rheinland als sogenannte Billigkeitsleistung gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung bewilligt wurde. Die Mittel können im Bewilligungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2021 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur in Kindertageseinrichtungen zur Finanzierung von zusätzlichen Hilfskräften und der Aufstockung von Stunden bei vorhandenem Personal im nichtpädagogischen Bereich, deren Qualifizierung sowie von Arbeitsschutz- und Hygieneausstattung eingesetzt werden. Die Mittel dienen der Minderung der wirtschaftlichen und personellen Belastungen durch die Hygienevorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus im genannten Bereich.