Sitzung: 24.02.2021 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/Amt 40/00008
Beschluss:
Der Rat
beschließt auf Empfehlung des Sportausschusses, im Jahr 2021 unter folgenden
Voraussetzungen einen Zuschuss in Höhe von 150.000,00 € für den Bau eines
Kunstrasenplatzes an den TuS „Rheinland“ Dremmen zu bewilligen und
entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:
- Der Verein hat die Pflege des Spielfeldes und
der Nebenanlagen zu übernehmen.
- Die
Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von 150.000,00 €. Weitere
Subventionen, insbesondere für die Pflege des Spielfeldes und der Nebenanlagen,
sind ausgeschlossen.
- Der
Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung unter Einhaltung
sämtlicher relevanter technischer und unfallverhütungsrechtlicher
Vorschriften, insbesondere der
- DIN
18035-1 (Maße und Sicherheitsabstände)
- DIN
18035-3 (Entwässerung)
- DIN
18035-6 (evtl. bei Kunststoffflächen)
- DIN
18035-7 (Kunststoffrasensysteme - Erdbau + Elastikschicht)
- DIN EN
15330-1 (Kunstrasenteppich)
- Güteüberwachung
nach RAL GZ 943 + 944
in den jeweils aktuellsten Fassungen
verantwortlich.
- Der Verein beauftragt auf eigene Kosten ein
fachkundiges Ingenieurbüro des Sportstättenbaus, welches insbesondere die
Einhaltung der aufgeführten DIN-Vorschriften prüft und überwacht.
- Der Verein entscheidet über die Belegung des
Platzes.
- Die Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich
vor, nicht genutzte Zeiten auf dem Platz selbst zu belegen.
- Die Stadt übernimmt den Austausch des
Kunstrasenteppichs frühestens nach 13 Jahren, bei sachgemäßer Benutzung
des Platzes. Ansonsten haftet der Verein.
- Zwischen der Stadt Heinsberg und dem
TuS „Rheinland“ Dremmen ist vor Beginn jedweder in Zusammenhang mit dem
Bau des Kunstrasenplatz stehender Tätigkeit (bspw. Abbau von Sportanlagen,
Bauarbeiten, Auftragsvergabe an Dritte, etc.) ein Vertrag abzuschließen,
in dem die konkreten Modalitäten, insbesondere alle vorgenannten Punkte,
schriftlich fixiert werden. Außerdem ist in den Vertrag ein
detaillierter und verbindlicher Finanzierungsplan mit Nachweisen zu den
Eigenmitteln des Vereins bzw. zu den Spenden und Zuschüssen Dritter aufzunehmen.
Entsprechend den Ausführungen im Antrag ist im Vertrag zu verankern, dass
der Verein alleinig dafür Sorge trägt, dass der Spielbetrieb in der
Bauphase komplett über den Rasenplatz durchgeführt wird. Die Stadt
Heinsberg ist außerdem während der Bauphase nicht verantwortlich für die
Vermittlung eventueller Ausweichmöglichkeiten für Trainingszeiten.
Der TuS
„Rheinland“ Dremmen hat einen Zuschuss der Stadt Heinsberg in Höhe von
150.000,00 € für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände des
derzeitigen Tennenplatzes in Heinsberg-Dremmen beantragt. Der Beginn des
Projektes ist für den Zeitraum ab März/April 2021 vorgesehen.
Der Rat der
Stadt Heinsberg hat am 14. Januar 2015 auf der Grundlage eines Beschlusses des
Sportausschusses vom 10.12.2014 Regelungen zum Betrieb und zur Nutzung der
Sportaußenanlagen im Stadtgebiet Heinsberg beschlossen. Hierin enthalten sind
auch Ausführungen zur Förderung eines Kunstrasenplatzes (Standardspielfeld)
durch die Stadt Heinsberg.
Gemäß Punkt
5.1 dieser Richtlinien ist zunächst zu prüfen, ob grundsätzliche
Voraussetzungen in Bezug auf gemeldete Mannschaften gemäß den Punkten 3.1 und
3.2 der Richtlinien erfüllt sind:
3.1 Die
Vereine besitzen eigenständig zwei Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften und von
den Jugend-Jahrgängen die fünf Jahrgänge A – E, alternativ vier, wenn ein
Jahrgang doppelt besetzt ist oder
3.2 drei
Senioren-/Seniorinnen-Mannschaften und von den Jugend-Jahrgängen mindestens
vier aus den Jahrgängen A – E, alternativ drei, wenn ein Jahrgang doppelt
besetzt ist.
Alte
Herren-Mannschaften, Hobby-Mannschaften und Spielgemeinschaften bleiben
unberücksichtigt. Die Anforderungen zu 3.1 und 3.2 müssen in einem 10-jährigen
Zeitraum in mindestens fünf Spielzeiten erfüllt sein.
Die
Überprüfung der vom Verein im Antrag gemachten Angaben anhand vorliegender
Statistiken des FVM/Fußballkreis Heinsberg und der unter www.fussball.de
veröffentlichten Auswertungen hat ergeben, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen hinsichtlich der gemeldeten Mannschaften vom
TuS „Rheinland“ Dremmen in den letzten
10 Spielzeiten (2011/12 bis 2020/21) in 8 Spielzeiten, also mehr als
erforderlich, erfüllt wurden bzw. werden. In der nicht mehr ausschlaggebenden
Spielzeit 2010/11 wurden die o.g. Voraussetzungen ebenfalls erfüllt. Auf die
nachfolgende Tabelle wird verwiesen:
Saison |
Senioren |
A-Jgd. |
B-Jgd. |
C-Jgd. |
D-Jgd. |
E-Jgd. |
Gesamt Jugend |
Anford. erfüllt |
2010/11 |
2 |
1 |
|
1 |
1 |
2 |
5 |
ja |
2011/12 |
2 |
|
|
1 |
1 |
2 |
4 |
nein |
2012/13 |
2 |
|
1 |
1 |
2 |
2 |
6 |
ja |
2013/14 |
2 |
1 |
1 |
1 |
2 |
2 |
7 |
ja |
2014/15 |
2 |
1 |
|
1 |
1 |
2 |
5 |
ja |
2015/16 |
2 |
1 |
|
1 |
1 |
2 |
5 |
ja |
2016/17 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
5 |
ja |
2017/18 |
2 |
1 |
1 |
1 |
2 |
1 |
6 |
ja |
2018/19 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
1 |
5 |
ja |
2019/20 |
2 |
1 |
1 |
1 |
1 |
2 |
6 |
ja |
2020/21 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
1 |
4 |
nein |
Weiterhin
ist gemäß Punkt 5.2 bis Punkt 5.6 der beschlossenen Richtlinien folgendes zu
beachten:
5.2 Der Verein hat die Pflege der Anlagen
zu übernehmen.
5.3. Die
Stadt fördert den Ausbau mit einem Höchstbetrag von 150.000,00 €. Weitere
Subventionen sind ausgeschlossen.
5.4 Der
Verein baut den Platz und ist für die Umsetzung nach
·
DIN 18035-7-2014 (Erdbau + Elastikschicht)
·
DIN EN 15330-1 (Kunstrasenteppich) sowie
·
Güteüberwachung nach RAL GZ 943 + 944
verantwortlich
und entscheidet über die Belegung.
5.5 Die
Stadt bleibt Eigentümerin und behält sich vor, nicht genutzte Zeiten auf dem
Platz selbst zu belegen.
5.6 Die
Stadt übernimmt den Austausch des Kunstrasenteppichs, frühestens nach 13
Jahren, bei sachgemäßer Benutzung des Platzes. Ansonsten haftet der Verein.
Darüber
hinaus ist dem Verein zusätzlich die Einhaltung der relevanten DIN 18035-1
aufzuerlegen. Hierin geregelt sind unter anderem die einzuhaltenden
Sicherheitsabstände zwischen Spielfeld und Barrieren etc. Für die Entwässerung
der Anlage ist außerdem die DIN 18035-3 zu
beachten. Sofern Kunststoffflächen, z.B. als Laufbahn oder Anlaufbahn für
Weitsprung geplant sind, ist optional auch die DIN 18035-6 zu berücksichtigen.
Die Kosten
des Projektes belaufen sich laut Antrag des TuS „Rheinland“ Dremmen auf
insgesamt 472.700,00 €. Folgende
Finanzierung ist vorgesehen:
·
Kosten lt. Angebot Firma Heiler: 472.700,00 €
·
Zusatzkosten (Material/Pflegegerät)
28.000,00 € 500.700,00
€
·
Zuschuss „Moderne Sportstätte 2022“ 216.000,00
€
·
Kredit NRW.Bank 84.700,00 €
·
Eigenleistung/Spenden 50.000,00 €
·
Zuschuss Stadt Heinsberg 150.000,00
€