Sitzung: 10.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2021/Amt 51/00026
Der Tagesordnungspunkt wurde vom Vorsitzenden vorgetragen und kurz erläutert.
Ohne Aussprache fasste der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Träger von Tageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heinsberg werden für das Kindergartenjahr 2021/2022 von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder und dem Kindergartengesetz im Sinne des § 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) befreit.
Da eine größere Anzahl von Ü-3-Kindern aufgrund von Zurückstellungen nicht in die Grundschule wechseln, sind die Träger, die aufgrund einer U-3-Investitionsförderung einer Zweckbindung bezüglich der Belegung unterliegen, nicht in der Lage, die Auflagen der Zweckbindung zu erfüllen.
§ 55 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) eröffnet dem Jugendamt die Möglichkeit, die Zweckbindung für ein Kindergartenjahr auszusetzen. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses.