Sitzung: 22.03.2021 Bau- und Energieausschuss
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 2021/Amt 66/00029
Beschluss:
Der
Bau- und Energieausschuss empfiehlt dem Rat, das als Anlage beigefügte Straßen-
und Wegekonzept 2021 - 2025, Teil a) der Stadt Heinsberg zu beschließen.
Der Bau- und Energieausschuss empfiehlt dem Rat, das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025, Teil b) der Stadt Heinsberg zu beschließen.
Zum 01.01.2020 ist die Reform des Straßenausbaubeitragsrecht in Kraft
getreten.
Nach § 8 a Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen hat die Stadt nach dem vorgegebenen Muster ein
gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu
berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll
Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich
werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt anzulegen und bei Bedarf, mindestens
jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Die Aufnahme in diese Liste erfolgte nach einer Grobeinschätzung durch
das Fachamt.
Kriterien zur Auswahl sind u.a.:
·
der
allgemeine Straßenzustand
·
Verkehrsbelastung
der Straße, bzw. ihre Verkehrsbedeutung
·
Entwässerung
(fehlende/schadhafte Oberflächenentwässerung)
·
Fehlende/schadhafte
Geh- und Radwege
Das zu beschließende Straßen- und Wegekonzept ist ebenfalls
Grundvoraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 bereits beschlossene und
zukünftige städtische Straßenausbaumaßnahmen.
Nach den Ausführungen durch den Vorsitzenden entstand eine Diskussion zu
Teil b) des Straßen- und Wegekonzeptes.
Es erfolgte die modifizierte Beschlussfassung.