Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Herr Michael Schmitz wird nach seiner Vorstellung im Rat gemäß § 71 Abs. 1 Satz 3 GO NRW mit Wirkung vom 1.6.2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren zum Ersten Beigeordneten der Stadt Heinsberg gewählt und zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters nach § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW sowie zum Kämmerer der Stadt Heinsberg bestellt.

 

 


Der bisherige Erste Beigeordnete, Herr Jakob Gerards, tritt mit Ablauf des 31.5.2021 gemäß  § 119 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Beamtinnen und Beamten des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) in den Ruhestand. Die Wahl einer bzw. eines neuen Ersten Beigeordneten darf nach § 71 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Die gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GO NRW erforderliche Ausschreibung für die Wiederbesetzung der Stelle erfolgte Anfang Dezember 2020. Die Ergebnisse der Ausschreibung einschließlich der ausführlichen Bewerbungsunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden frühzeitig zur Abstimmung in den jeweiligen Fraktionen übersandt. Den Fraktionen wurden somit ausreichend Informationen und Zeit gegeben, sich ein entsprechendes Urteil zu bilden. Die Fraktionen haben sich einstimmig darauf verständigt, nur eine Kandidatin/einen Kandidaten zur Vorstellung im Rat einzuladen.

Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 GO NRW bestellt der Rat eine/n Beigeordnete/n zur/zum allgemeinen Vertreter/in des Bürgermeisters. Die/Der Erste Beigeordnete soll darüber hinaus zur Kämmerin/zum Kämmerer der Stadt Heinsberg bestellt werden. Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) in die Besoldungsgruppe B 2 LBesO B NRW. Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 1 EingrVO gezahlt. Nach § 71 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 48 Abs. 2 GO NRW werden die Beigeordneten vom Rat in öffentlicher Sitzung für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Abstimmung wird gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW grundsätzlich offen vollzogen.

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes stellte sich der zur Ratssitzung eingeladene Bewerber, Herr Michael Schmitz, dem Rat vor. Er gab einen Überblick über seine Person, seine Ziele, Motivation und Arbeitsweise. Nach seiner Präsentation verließ er den Sitzungssaal und es erfolgte die Abstimmung.

 

 


Im Anschluss an die Abstimmung gratulierte Bürgermeister Louis Herrn Schmitz zu seiner Wahl.