Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Befangen: 1

Beschluss:

Der gemeinsamen Entgeltabrechnung der Stadt Heinsberg mit dem Kreis Heinsberg im Wege einer interkommunalen Zusammenarbeit wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Heinsberg abzuschließen.   

 

 


Bei verschiedenen Treffen im Kreishaus Heinsberg wurden in den vergangenen Monaten die Vorteile einer interkommunalen Zusammenarbeit bei der Entgeltabrechnung thematisiert, sodass der Entschluss gefasst wurde, sich zeitnah bei der Abrechnung dem Kreis Heinsberg anschließen zu wollen.

 

Bisher wird die Entgeltabrechnung der Mitarbeiter/innen der Stadt Heinsberg mit der Personalabrechnungssoftware LOGA der P&I AG über das kommunale Rechenzentrum der regio IT durchgeführt. Die regio IT hat sich dazu entschieden, den Softwareanbieter zu wechseln, so dass hier eine Entscheidung getroffen werden musste, ob die Stadt Heinsberg diesen Wechsel mit vollzieht oder weiter mit LOGA arbeiten möchte.

Der Kreis Heinsberg hat in der Vergangenheit umfangreiche Lizenzen der Personalabrechnungssoftware LOGA käuflich erworben und hostet das Produkt selbst. Im Wege einer Lizenzerweiterung des Kreises besteht die Möglichkeit, die Entgeltabrechnung für die Mitarbeiter/innen der Stadt Heinsberg dort mittels Verbindung zu den Servern der Kreisverwaltung durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang wurden Gespräche mit dem Kreis Heinsberg geführt, mit dem Ergebnis, dass eine interkommunale Zusammenarbeit gleich in mehrerlei Hinsicht vorteilhaft wäre. Durch die Zusammenarbeit mit dem Kreis würden dauerhaft Kosten für die Leistungen des Rechenzentrums eingespart. Bei Annahme einer Förderfähigkeit im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit würden die Kosten in einem Zeitraum von 5 Jahren somit um rund 74.000,-- € gesenkt. Selbst ohne Förderung würde über einen Fünf-Jahres-Zeitraum noch eine Einsparung von rund 13.000,-- € realisiert. Wenn man einen Vergleich zu den Kosten anstellt, die entstehen würden, wenn man das neue Produkt bei der regio IT nutzen würde, wäre die Kostenersparnis noch höher zu beziffern. Ein weiterer Vorteil wäre, dass sukzessive weitere Komponenten des Personalmanagements nach Bedarf beim Kreis initialisiert werden könnten. Diese Komponenten müssten ansonsten separat eingekauft werden. Zudem ist davon auszugehen, dass auch die persönliche Erreichbarkeit, die örtliche Nähe sowie der interkommunale Erfahrungsaustausch einen großen Vorteil bringen kann.

 

Nachdem die Gemeinde Waldfeucht bereits seit einiger Zeit ihre Entgeltabrechnung über den Kreis Heinsberg abwickelt, ist zuletzt auch die Gemeinde Gangelt von der regio IT zum Kreis Heinsberg gewechselt. In diesem Zusammenhang wurde eine Zuwendung für die interkommunale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Entgeltabrechnung des Kreises Heinsberg mit der Gemeinde Gangelt gemäß der Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragt und bewilligt. Analog hierzu kann auch die Stadt Heinsberg eine entsprechende Förderung beantragen.

 

Gemäß 4.4 der Förderrichtlinie IKZ NRW ist es erforderlich, dass Gremienbeschlüsse der Beteiligten zur Einführung der interkommunalen Zusammenarbeit vorliegen. Die Beschlüsse müssen die Form und den Gegenstand der Kooperation bestimmen.

 

Geeignet ist bei diesem Vorhaben der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Die Vereinbarung soll zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.

 

 


Stadtverordneter Storms nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.