Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW genehmigt.

 

 


Der Gewerbe- und Verkehrsverein Heinsberg e. V. hat als Interessenvertreter der Einzelhändler und Gastronomen der Heinsberger Innenstadt aufgrund der immer noch anhaltenden und unabsehbaren pandemiebedingten Einschränkungen und Härten um städtische Unterstützung und Stärkung der örtlichen Gewerbetreibenden gebeten.

Wirksame Maßnahmen, die die Gebührenhaushalte betreffen, würden - wie im Jahr 2020 bereits praktiziert - eine temporäre Aussetzung der Parkgebührenpflicht sowie ein Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren für das laufende Kalenderjahr darstellen.

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung erscheint zudem eine Inanspruchnahme der Landesförderung „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ zielführend, wobei für die Stadt Heinsberg zwei relevante Themenschwerpunkte bestehen:

·         Einrichtung eines Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender bis zu 300 qm großer Ladenlokale;

·         Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds und hier insbesondere die Punkte Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen zur Information von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand durch ein externes Beratungsbüro.

Das Programm bietet einen Zuschuss von 90% der förderfähigen Kosten. Die Projektkosten werden voraussichtlich mit ca. 250.000 € für eine Projektlaufzeit von 2 Jahren beziffert.

Ferner sollen mit einem Betrag von bis zu 10.000 € Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bezuschusst werden.

 

Da die Unterstützung dringlich ist und kurzfristige Hilfeleistung geboten ist, erfolgte die Beschlussfassung im Rahmen nachfolgender Dringlichkeitsentscheidung.

 

Dringlichkeitsbeschluss:

Im Zuge der Dringlichkeit wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW beschlossen:

 

1. Die Parkgebührenpflicht wird für den Zeitraum des derzeitigen Lockdowns des Einzelhandels im Stadtgebiet Heinsberg ausgesetzt. Die Aussetzung der Gebührenpflicht besteht bis zu dem Zeitpunkt, an dem die rechtlichen Rahmenbedingungen einen geordneten Geschäftsbetrieb im Sinne einer geregelten Ladenöffnung wieder zulassen. Die Bestimmung dieses Zeitpunktes obliegt der Verwaltung, die hierüber öffentlichkeitswirksam informieren wird. Darüber hinaus wird die Verwaltung legitimiert, nach Wiederaufnahme der Parkgebührenpflicht diese an vier von ihr zu bestimmenden Samstagen im Jahr 2021 erneut auszusetzen.   

 

2. Die Sondernutzungsgebühren werden für genehmigte Sondernutzungen, die in Zusammenhang mit dem typischen Geschäftsbetrieb des Einzelhandels und der Gastronomie stehen, für das Jahr 2021 nicht erhoben.

 

3. Aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ wird für einen Verfügungsfonds zur Anmietung leerstehender Ladenlokale und zum Anstoß eines Zentrenmanagements ein Zuschuss zur Projektdurchführung beantragt. Die Projektdurchführung steht unter dem Vorbehalt der Zuschussbewilligung durch das Land.

 

4. Es wird ein Betrag von bis zu 10.000 € zur Bezuschussung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Heinsberger Geschäftswelt zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Heinsberg, 26. Februar 2021

 

 

gez. Louis                                                                           gez. Krichel

Bürgermeister                                                 Ratsmitglied

 

                                                                                              gez. Lintzen

                                                                                              Ratsmitglied

 

                                                                                              gez. Mispelbaum

                                                                                              Ratsmitglied

 

                                                                                              gez. Stolz

                                                                                              Ratsmitglied

 

                                                                                              gez. Schreinemacher

                                                                                              Ratsmitglied

 

                                                                                              gez. Braun

                                                                                              Ratsmitglied