Beschluss:

1.            Das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025 der Stadt Heinsberg, Teil a) geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

2.            Das als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025 der Stadt Heinsberg, Teil b) beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

                                                               Ja  40      Nein  2

 

 

 

 


Zum 01.01.2020 ist die Reform des Straßenausbaubeitragsrecht in Kraft getreten.

 

Nach § 8 a Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Stadt nach dem vorgegebenen Muster ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Die Aufnahme in diese Liste erfolgte nach einer Grobeinschätzung durch das Fachamt.

 

Kriterien zur Auswahl sind u.a.:

 

·         der allgemeine Straßenzustand

·         Verkehrsbelastung der Straße, bzw. ihre Verkehrsbedeutung

·         Entwässerung (fehlende/schadhafte Oberflächenentwässerung)

·         Fehlende/schadhafte Geh- und Radwege

 

Das zu beschließende Straßen- und Wegekonzept ist ebenfalls Grundvoraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 bereits beschlossene und zukünftige städtische Straßenausbaumaßnahmen.

 

 

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes bat Stadtverordneter Schreinemacher um eine getrennte Abstimmung über die Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen entsprechend der Unterteilung in Teil a) und Teil b). Der getrennten Abstimmung kam der Rat einvernehmlich nach.