Sitzung: 24.03.2021 Rat
Vorlage: 2021/Amt 66/00029
Beschluss:
1. Das
als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025 der Stadt Heinsberg,
Teil a) geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen,
wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
2. Das
als Anlage beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025 der Stadt Heinsberg,
Teil b) beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, wird
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
beschlossen
Ja 40
Nein 2
Zum 01.01.2020 ist die Reform des Straßenausbaubeitragsrecht in Kraft
getreten.
Nach § 8 a Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen hat die Stadt nach dem vorgegebenen Muster ein
gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu
berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll
Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige
Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich
werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt anzulegen und bei Bedarf, mindestens
jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Die Aufnahme in diese Liste erfolgte nach einer Grobeinschätzung durch
das Fachamt.
Kriterien zur Auswahl sind u.a.:
·
der
allgemeine Straßenzustand
·
Verkehrsbelastung
der Straße, bzw. ihre Verkehrsbedeutung
·
Entwässerung
(fehlende/schadhafte Oberflächenentwässerung)
·
Fehlende/schadhafte
Geh- und Radwege
Das zu beschließende Straßen- und Wegekonzept ist ebenfalls
Grundvoraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen nach der Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 bereits beschlossene und
zukünftige städtische Straßenausbaumaßnahmen.
Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes bat Stadtverordneter Schreinemacher
um eine getrennte Abstimmung über die Straßenunterhaltungs- und
Straßenausbaumaßnahmen entsprechend der Unterteilung in Teil a) und Teil b).
Der getrennten Abstimmung kam der Rat einvernehmlich nach.