Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bau- und Energieausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung zu beschließen.

 


Die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Friedhofswesen“ zeigt, dass das Gebührenaufkommen die Kosten im Sinne des § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) nicht mehr decken wird.

 

Die seit dem 13.06.2003 konstant gehaltenen Gebühren für das Friedhofswesen bedürfen unter anderem aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Aufwandes der Anpassung. Durch die erhöhten Aufwendungen ist die Rücklage vollständig aufgezehrt.

 

Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung entsprechend § 6 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW künftig gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Gebühren erforderlich.

 

Darüber hinaus sind die Gebühren für die neu geschaffenen Bestattungsmöglichkeiten erstmals aufzunehmen.

 

Auf die beigefügte Gebührenkalkulation wird verwiesen.

 

Eine inhaltliche Nachfrage wurde seitens der Verwaltung beantwortet.