Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Die Gebührenkalkulation wird geprüft und gebilligt.

Die Satzung und die Gebührenkalkulation sind Bestandteile der Niederschrift (Urschrift).

 


Die Entwicklung des Gebührenhaushaltes „Friedhofswesen“ zeigt, dass das Gebührenaufkommen die Kosten im Sinne des § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) nicht mehr decken wird.

 

Die seit dem 13.06.2003 konstant gehaltenen Gebühren für das Friedhofswesen bedürfen unter anderem aufgrund des in den letzten Jahren gestiegenen Aufwandes der Anpassung. Durch die erhöhten Aufwendungen ist die Rücklage vollständig aufgezehrt.

 

Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung entsprechend § 6 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW künftig gewährleisten zu können, ist eine Erhöhung der Gebühren erforderlich. Darüber hinaus sind die Gebühren für die neu geschaffenen Bestattungsmöglichkeiten erstmals aufzunehmen. Auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Gebührenkalkulation wird verwiesen.